Bundeskinderschutzgesetz im Fokus

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Eine Konferenz des Kreisjugendamts stellt am kommenden Samstag, 29. September, das Thema Kinderschutz als interdisziplinäre Aufgabe in den Mittelpunkt.

Für die Tagung in der Gothaer Arnoldischule haben sich bislang rund 100 Teilnehmer unterschiedlichster Professionen angemeldet. „Wir haben bewusst den Adressatenkreis so umfassend wie möglich gestaltet“, sagt Sozialdezernent Thomas Fröhlich, „weil die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen und der Schutz der Heranwachsenden zwar staatliche Aufgabe sind, für die wir allerdings insbesondere beim Erkennen von Risiken auf die Unterstützung vieler Einrichtungen und Stellen angewiesen sind.“ Das Programm der kostenfreien Tagung richtet sich deshalb insbesondere an jene Berufsgruppen, die täglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen pflegen, insbesondere an Mitarbeiter von Kindertagesstätten, Sozialarbeiter, Jugendpfleger, Ärzte, Lehrer und Schulleiter, Jugendpsychologen und -therapeuten, Hebammen und Vertreter freier Jugendhilfeträger. Die Konferenz findet bereits zum zweiten Mal statt: 2007 auf Initiative von Landrat Konrad Gießmann gestartet, markierte die Zusammenkunft eine Initialzündung zur Gründung eines Netzwerks  „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder / Soziale Frühwarnsysteme“, dem bis heute verschiedene Ämter, Träger und Institutionen angehören.
In der Neuauflage der Konferenz steht vor allem das seit Januar geltende Bundeskinderschutzgesetz im Fokus. Die praktische Umsetzung der Vorschriften und Erfahrungsaustausch sollen diesmal im Mittelpunkt der Diskussionen stehen. In Fachvorträgen werden zudem verschiedene Themen im Dunstkreis beleuchtet: So informieren Fachreferenten über die familienrechtliche Dimension des Kinderschutzes und die Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen des Opferschutzes ebenso wie über die Auswirkungen der Eingriffe in Familien auf die Helfenden. Die Veranstaltung wird vom Freistaat Thüringen mit rund 1.800 Euro gefördert.

H&H Makler