Collerstedter Grund steht künftig unter Naturschutz

0
1217

Der Collerstedter Grund nördlich von Ohrdruf wird als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Das regelt eine Verordnung des Landkreises Gotha, die im Amtsblatt vom 26. Juli veröffentlicht wird und tags darauf in Kraft tritt. Das Schutzgebiet umfasst auf rund 28 Hektar den Taleinschnitt der Ohra nördlich des Ohrdrufer Stadtgebietes bis hin zur Einmündung in die Apfelstädt.

Die Unterschutzstellung soll zum Erhalt der dortigen Artenvielfalt beitragen und das Gebiet vor nachteiligen Veränderungen für Flora und Fauna bewahren. Seltene Pflanzenarten wie der gute Heinrich, der stark gefährdete Ackerkohl oder das Fingerkraut sind hier heimisch. Ebenso findet die vom Aussterben bedrohte Wolfsspinne im Bachbett der Ohra ideale Lebensbedingungen; ferner konnten Experten die stark gefährdete Kreuzkröte und die gefleckte Libelle nachweisen. In der Summe bietet das Areal einen Rückzugsraum für etwa 50 Vogelarten, darunter rare Exemplare wie die Heidelerche.

 

Um den Lebensraum zu sichern, untersagt die Verordnung jegliche störende Eingriffe, beispielsweise Ablagerungen, Düngung oder Bodenentnahmen im Habitat. Ebenso müssen Motocross- und Quad-fahrzeuge außen vor bleiben; Fußgänger und Radler sind gehalten, sich nicht außerhalb der angelegten Wege auf Entdeckungstour zu begeben. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.