Eismann: Bevorzugung kommunaler Betriebe bedroht hunderttausende Mittelständler

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Vor einer massiven Benachteiligung des lokalen Mittelstands zugunsten kommunaler Unternehmen hat der Leiter des Kreisverbandes Gotha des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Otto Eismann (Bild), gewarnt. „Die geplante Umsatzsteuerfreiheit für Kommunalbetriebe, auch über hoheitliche Tätigkeiten hinaus, verzerrt den Wettbewerb und gefährdet dadurch die Existenz hunderttausender Klein- und Mittelbetriebe in unseren Städten und Gemeinden.“

Der Staat müsse für Wettbewerbsgleichheit sorgen, betonte der Leiter des Kreisverbandes. „Ein 19-prozentiger Kostenvorteil für kommunale Betriebe ist das genaue Gegenteil von fairem Wettbewerb.“ Ohoven wies darauf hin, dass eine Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz, wonach Kommunalbetriebe sich Leistungen untereinander garantiert umsatzsteuerfrei anbieten können, zudem gegen geltendes Recht verstoße. Der Bundesfinanzhof habe bereits 2011 klargestellt, dass Betriebe der öffentlichen Hand der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.