Fahndungserfolg

0
1099

Von Erfolg gekrönt war die intensive Ermittlungsarbeit der Beamten der Zivilen Fahndungsgruppe der LPI Gotha. Die Beamten konnten am vergangenen Freitag einen 22-Jährigen in der Wohnung einer Bekannten festnehmen. Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl, weil er sich trotz rechtskräftiger Verurteilung (vier Jahre Freiheitsstrafe) nicht zum Strafantritt in einer Justizvollzugsanstalt gemeldet hatte. Verurteilt worden war er wegen Misshandlung eines vier Wochen alten Babys im Mai 2012. Das Kind hat dauerhafte Schäden durch die Misshandlung erlitten, es ist behindert. Bei seiner Festnahme leistete der Mann keinen Widerstand, er ist in eine Justizvollzugsanstalt überstellt worden.