Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Gotha

Bei einer Verkehrskontrolle in Nacht auf Donnerstag wurde eine Pkw-Fahrerin in der Gartenstraße angehalten. Die 30jährige Frau war in einem Audi mit Anhänger unterwegs. Hierbei bedachte sie nicht, dass ihr Führerschein der Klasse B nicht ausreicht. Mit dieser darf ein Anhänger nur geführt werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Pkw nicht übersteigt.

Den Anhänger musste die Frau vom Auto abkoppeln und auf dem nahegelegen Parkplatz vorübergehend stehen lassen.

Publiziert am 09.06.2011, 11:01 Uhr