Hauptwohnsitz gerichtlich bestätigt

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Für die 1. Kammer des Thüringer Verwaltungsgerichts ist der Fall geklärt: FDP-Fraktionschef Thomas L. Kemmerich seinen Hauptwohnsitz in der Stadt, in der er beruflich und gesellschaftlich hauptsächlich tätig ist. Und das ist und bleibt Erfurt. Nun auch mit gerichtlichem Urteil. Seit Kemmerichs Wohnanmeldung im Jahre 2008 stellte sich die Stadt quer und recherchierte und protestierte und verweigerte dem Unternehmer den Eintrag „Hauptwohnsitz“. Lediglich das Zugeständnis „mit Nebenwohnsitz“ in Erfurt gemeldet, machte die Behörde. Als Kemmerich in der Lokalpolitik aktiv wurde, für den Stadtrat kandidierte und als Fraktionschef der Liberalen in den Stadtrat einzog, war die Wohnsitz-Frage immer ein Makel, den die Stadt gern betonte. „Umso erleichterter und glücklich bin ich, dass diese Frage nun endlich geklärt werden konnte“, äußert sich Kemmerich zu dem heute postalisch zugestelltem Urteil. Der studierte Jurist hatte bis zuletzt an der Weigerungshaltung der Erfurter Meldebehörde gezweifelt und mit seiner Klage Recht behalten. Ab heute: gerichtlich bestätigter Hauptwohnsitz-Erfurter!

Thomas L. Kemmerich | Mitglied des Thüringer Landtages & Wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion & Vorsitzender des Gleichstellungsausschusses