Hinweis der unteren Fischereibehörde des Landkreises Gotha

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Die nächste Fischerprüfung findet am Freitag, 20. April 2012, um 17 Uhr im Hörsaal der Thüringer Steuerverwaltung, Bahnhofstraße 12, in Gotha statt. Darauf weist die untere Fischereibehörde des Landkreises Gotha hin. Der Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung muss spätestens vier Wochen zuvor im Landratsamt eingereicht werden inklusive eines Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die zur Fischerprüfung zugelassenen Teilnehmer erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.