Ist Ihr Hund schon gechipt?

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Mit Stand vom 07.03.2012 sind im Stadtgebiet Gotha 2.515 Hunde steuerlich gemeldet. Davon sind 1646 Hundehalter der Kennzeichnungspflicht durch Mikrochip nachgekommen und  haben dies der Abteilung Steuern gemeldet.

1528 Hundebesitzer haben der Stadtverwaltung Nachweise über eine abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgelegt. Die Unterlagen wurden der Abteilung Steuern teilweise durch persönliche Vorsprache bzw. auf dem Postweg übergeben.

Im Rahmen der Einarbeitung der übergebenen Unterlagen und Daten wurde festgestellt, dass viele Angaben nicht vollständig waren. Aus diesem Grunde weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass bei Vorlage der Versicherungspolice oder des Versicherungsscheins in Kopie erkenntlich sein muss, dass ein Hund versichert ist und die Höhe der Deckungssumme mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (gem. § 2 Abs. 5 ThürTierGefG) beträgt.

Für den Chipnachweis gem. § 2 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ist hierfür entweder die Bescheinigung vom Tierarzt über das Chippen oder eine Kopie vom Impf- oder Heimtierausweis erforderlich. In diesem müssen die Chip-Nr. und die Angaben zum Hund eingetragen sein.

Eine wesentliche Erleichterung für die Arbeit in der Abteilung Steuern wäre bei schriftlicher Abgabe der Unterlagen der Vermerk der Steuernummer, damit eine ordnungsgemäße Zuordnung erfolgen kann. Es liegen zurzeit auch einige Meldungen vor, die nicht zuordenbar sind.