Klaubert: „Guter Tag für das Bildungsland Thüringen“

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Als „gute Entscheidung für das Bildungsland Thüringen“ hat Bildungsministerin Birgit Klaubert die Verabschiedung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft im Thüringer Landtag bezeichnet. „Wir stärken damit die freien Schulen. Das Gesetz schafft Planungssicherheit und mehr Transparenz bei der Berechnung der Finanzhilfe. Und es gibt einen deutlichen Aufwuchs bei der Finanzierung“, betonte Klaubert.
 
Allein in diesem Jahr steigen die Aufwendungen für die freien Schulen um 12,4 Millionen Euro. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 9,3 Prozent mehr. „In Zeiten knapper Kassen ist das eine außergewöhnlich hohe Steigerungsrate“, so Klaubert. Bis zum Jahr 2018 rechne das Land mit einer Erhöhung der Ausgaben auf 182,4 Euro für die freien Schulen. „Dem stellen wir uns. Denn die Schulen in freier Trägerschaft leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Bildungssystem. Mit der Verabschiedung des Gesetzes unterstreichen wir das.“
 
Anfang Juli habe die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Ende August war die Anhörung im Landtag. In sehr kurzer Zeit seien die Stellungnahmen der Vertreter der freien Schulträger und anderer Institutionen aufgenommen und ausgewertet worden. Die Regierungsfraktionen haben sich danach kurzfristig auf weitere Änderungen geeinigt. „Jetzt haben wir das Gesetz verabschiedet  – nur acht Wochen nach der ersten Einbringung, und das trotz Sommerpause. Die Koalition zeigt damit, wie wichtig ihr das Anliegen ist.“ Klaubert bedankt sich bei allen Beteiligten, insbesondere den freien Schulträgern, für die konstruktive Zusammenarbeit.
 
Das Gesetz sieht bei der Finanzhilferegelung neben dem neu eingeführten Festbetragsmodell auch Erleichterungen bei der Prüfung der Verwendungsnachweise der staatlichen Finanzhilfe vor. Mit der Neuregelung der Schulleitung können nun Personen mit gleichwertigen Ausbildungen den Lehrern mit Lehramtsbefähigung gleichgestellt werden. In enger Absprache mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien wird dafür gesorgt, dass Lehrkräfte der freien Träger künftig besseren Zugang zu Fortbildungen haben.
 
„Das sind Regelungen, die die Bedingungen für die freien Träger verbessern“, betont Klaubert. Jetzt gehe es darum, das Gesetz zügig umzusetzen. Als Nächstes werde das Bildungsministerium die Ausführungsverordnung, die bereits im Entwurf erarbeitet sei, allen freien Schulträgern, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger sowie anderen Betroffenen zur Anhörung zukommen lassen. Das Ministerium arbeite daran, dass alle freien Schulträger so schnell wie möglich die endgültigen Förderbescheide für das Jahr 2015 erhalten. Dabei könne ein Großteil der Träger mit einer deutlich erhöhten Finanzhilfe rechnen.