Kreishaushalt 2016 vor der Beschlussfassung

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Zur nächsten Sitzung am kommenden Mittwoch, 9. März, wollen die
Kreistagsmitglieder den Haushaltsplan für 2016 sowie die Finanzplanung bis
2019 beschließen. Die Zusammenkunft im Spohr-Saal, Reinhardsbrunner Straße
23, ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr.

Haushaltsplanentwurf 2016
Drei Wochen zuvor hatten die Kreistagsmitglieder in zweiter Lesung die
Änderungsanträge zum Haushalts- und Finanzplan intensiv beraten. Unterm
Strich wirken sich die getroffenen Entscheidungen aber nicht auf die von
den Städten und Gemeinden erhobene Kreisumlage aus. Deren Hebesatz bleibt
mit 36,16 Prozent konstant wie im ersten Entwurf und damit auf gleichem
Niveau wie im Vorjahr (2015: 36,15 %). Das Haushaltsvolumen wächst 2016
infolge erheblicher Ausgabensteigerungen im Sozial- und Asylbereich sowie
des ehrgeizigen Investitionsprogramms auf 162,7 Mio. Euro (2015: 148,5 Mio.
Euro) an. Landrat Konrad Gießmann würdigte die Debatte um die
Änderungsanträge als konstruktiven wie verantwortungs¬vollen Diskurs. „Mit
den positiven Effekten, die sich aus dem Verkauf der Anteile des HELIOS
Kreiskrankenhauses ergeben haben, geht der Kreistag weitsichtig um. Auf
diese Weise können große Vorhaben wie die Komplexsanierung des Ernestinums,
aber auch die Deckelung des Kreisumlagen-Hebesatzes bis 2019 abgesichert
werden“, so Gießmann. Der Spielraum, der sich aus den Einnahmen ergibt,
werde somit nachhaltig und bestmöglich genutzt.
Der Haushaltsplanentwurf sieht für 2016 große Investitionen vor: So sollen
je eine Million Euro dem Beginn der Komplexsanierung des Ernestinums und
dem Sporthallenneubau am von-Bülow-Gymnasium Neudietendorf zugutekommen,
während weitere 1,1 Mio. Euro für den Abschluss der Komplexsanierung der
Grundschule in Schönau vor dem Walde bereit gestellt werden. 900.000 Euro
stehen für den Umbau der einstigen Lutherschule, heute Sitz der
Kreisvolkshochschule, zum Verwaltungsgebäude bereit. Für 525.000 Euro soll
die Stützpunktfeuerwehr Waltershausen ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug
erhalten; 440.000 Euro kommen den Oberflächen der Kreisstraßen 1 und 3 bei
Cobstädt und Großrettbach zugute. Hinzu kommen diverse kleinere Maßnahmen
an kreiseigenen Schulen. Sämtliche Vorhaben können ohne eine
Neuverschuldung finanziert werden.
Tragen die Kreistagsmitglieder den Haushalts- und Finanzplan mehrheitlich
mit, soll das Zahlenwerk alsbald möglich dem Landesverwaltungsamt als
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Anpassung der Satzung zur Kindertagespflege
Im Landkreis Gotha werden 42 Plätze zur Betreuung von Kindern bei
Tagesmüttern vorgehalten und durch das Jugendamt finanziert. Eine solche
Betreuung kommt bspw. dann infrage, wenn der Gesundheitszustand des Kindes
eine Betreuung in der Kita nicht erlaubt oder sich Erziehungsberechtigte
selbst noch in Ausbildung befinden. Die Eltern werden einkommensabhängig an
den Kosten beteiligt.
Der Freistaat Thüringen fördert die so genannte Kindertagespflege
ebenfalls, hat aber nun seine Zuschüsse geändert und in Teilen von
Pauschalbeträgen auf Stundenfördersätze umgestellt. Diese Praxis muss nun
auch in der Satzung und Kostensatzung zur Kinder¬tagespflege im Landkreis
Gotha berücksichtigt werden. Unterm Strich steigen mit der Novellierung die
Gesamtausgaben für 2016 von 240.000 Euro auf 294.000 Euro an, wobei in der
auftretenden Differenz nur rund 10.000 Euro durch Landesmittel gedeckt
werden. Für Eltern, deren Kinder in die Tagespflege gegeben werden, steigen
die Beiträge geringfügig an. Bei einem Haushaltseinkommen über 3.000 Euro
und einer täglichen Betreuungszeit von acht bis neun Stunden liegt der Satz
für den Kostenbeitrag nun bei 210 Euro (bislang 200 Euro).

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