Künftige Gymnasiasten im März anmelden

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Vom Dach der Arnoldischule hat man einen fantastischen Rundumblick auf die Residenzstadt. Panoramafoto: Rainer Aschenbrenner

Landkreis (red/aw, 15. Februar). Kinder und Jugendliche, die zum Schuljahr 2021/2022 an ein Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule, an ein Spezialgymnasium oder das berufliche Gymnasium wechseln wollen, müssen in der Woche vom 1. bis 6. März 2021 für den Übertritt angemeldet werden (Überblick über die Gymnasien und Schulen samt Kontaktdaten).

Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen und das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin.

Wochentags von 14 Uhr bis 17 Uhr und am Samstag nach vorheriger Vereinbarung nehmen Anmeldungen entgegen:

  • das Gymnasium Ernestinum Gotha,
  • das Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha,
  • das Arnoldi-Gymnasium Gotha,
  • das von-Bülow-Gymnasium Neudietendorf,
  • das Gymnasium Gleichense Ohrdruf,
  • das Perthes-Gymnasium Friedrichroda,
  • die Kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“ Gotha,
  • die Thüringer Gemeinschaftsschule Tonna,
  • die Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz,
  • die Thüringer Gemeinschaftsschule Gotha sowie
  • das berufliche Gymnasium Gotha-Sundhausen.

Im gleichen Zeitraum können Eltern ihre Kinder auch für den Regelschulzweig der Kooperativen Gesamtschule einschreiben lassen.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die entsprechende Schule zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeiten einer kontaktlosen Anmeldung zu informieren. Die Hygienevorschriften in den Schulen sind einzuhalten, Mund-Nase-Bedeckungen müssen getragen werden.

Eine Besonderheit besteht für Realschulabsolventen, die ans allgemeinbildende Gymnasium wechseln möchten:
Sie müssen sich zu obigen Terminen an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha registrieren lassen.
Dort wird eine gesonderte Klasse 11 S eingerichtet, die nach spezieller Stundentafel unterrichtet wird und unterschiedliche Leistungsstände ausgleichen soll.

Ansonsten ist der Übertritt zum Gymnasium nach der Grundschulausbildung (Klasse vier) sowie nach den Klassenstufen fünf, sechs und zehn für Regelschüler möglich sowie für Schüler der Thüringer Gemeinschaftsschulen nach den Klassenstufen vier bis acht.

Die Eltern müssen zum Anmeldetermin das aktuelle Halbjahreszeugnis und – wenn vorhanden – die Schullaufbahnempfehlung im Original vorlegen.

Sofern weder die erforderlichen Noten noch eine Empfehlung fürs Gymnasium vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu beantragen.

Anstelle des Probeunterrichts erfolgt eine vorläufige Aufnahme bis zur abschließenden Entscheidung durch den Schulleiter am Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022. Diese Entscheidung erfolgt aufgrund der Empfehlung der Klassenkonferenz, welche die bisher gezeigten schulischen Leistungen, das bisher gezeigte Leistungsvermögen und die bisher gezeigte Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers berücksichtigt.

Bewerber für die Klassen fünf des Spezialgymnasiums für Sprachen (Salzmannschule Schnepfenthal) werden in allen Grundschulen des Landkreises Gotha über die Schulleitungen bzw. Beratungslehrer informiert. Die Anmeldung für die Salzmannschule kann vom 22. Februar bis zum 11. März 2021 vorgenommen werden. Das entsprechende Anmeldeformular halten alle Grundschulen sowie das Spezialgymnasium bereit. Es kann auch im Internet abgerufen werden.

Das Staatliche Schulamt weist vorsorglich darauf hin, dass aus der Anmeldung kein Rechtsanspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums resultiert sowie aus Kapazitätsgründen auch nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig sind.

Die Eltern sollten bei der Wahl der Schule die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.

H&H Makler

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