Kurorteansatz hat Haushalts- und Finanzausschuss passiert

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Der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtages hat dem Sonderlastenausgleich für Belastungen der Kurorte zugestimmt. „Der sogenannte Kurorteansatz im Kommunalen Finanzausgleich hat ein Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro pro Jahr“, informiert der Landtagsabgeordnete Dr. Werner Pidde.

Eine Modellrechnung des Innenministeriums zeigt, dass Friedrichroda 900.000, Tabarz 600.000  und Tambach-Dietharz 50.000 Euro erhalten könnten. „Konkrete Berechnungen sind erst möglich, wenn auch die Übernachtungszahlen des laufenden Jahres vorliegen“, weiß der SPD-Finanzsprecher.

Mit dem Prädikat Kurort sind nicht nur Rechte verbunden, sondern auch mit Pflichten. In der Regel haben Kurorte zum Erreichen und für den dauerhaften Erhalt des Prädikats erhebliche infrastrukturelle Voraussetzungen zu erfüllen, die mit entsprechenden finanziellen Aufwendungen verbunden sind.

Die besondere Lage und Funktion der Kurorte führt dazu, dass diese in aller Regel nur über eingeschränkte Möglichkeiten für Gewerbeansiedlungen mit daraus resultierenden Gewerbesteuerzahlungen verfügen. Die stark schwankende Auslastung von Kureinrichtungen und Gästeunterkünften führt zudem dazu, dass auch aus diesem Bereich regelmäßig nicht mit höheren Gewerbesteuereinkünften zu rechnen ist.

Das alles hat dazu geführt, dass die große Mehrzahl der Kurorte trotz überdurchschnittlicher infrastruktureller Aufwendungen nur über eine unterdurchschnittliche Steuereinnahme je Einwohner verfügt. Diese betragen in Friedrichroda 441, Tabarz 560 und Tambach-Dietharz 626 Euro. Der Thüringer Durchschnitt liegt bei 628€ je Einwohner.

„Bereits 2013 haben wie gefordert, diese Benachteiligung, der für Thüringen wichtigen Kurorte, im Kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen. Doch mit dem damaligen Finanzminister Voß und er CDU war das nicht machbar“, so Pidde abschließend.