Liegenschaften und Rettungsdienstbereichsplan

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Die Überarbeitung des Rettungsdienstbereichsplans steht unter anderem auf der Agenda der nächsten Kreistagssitzung am kommenden Mittwoch, 23. Mai. Die Zusammenkunft in der Reinhardsbrunner Straße 23 in Gotha ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr.

Rettungsdienstbereichsplan

Im Rettungsdienstbereichsplan ist die Organisation der bodengebundenen Notfallrettung im Landkreis Gotha geregelt – unter anderem, welche Leistungserbringer die einzelnen Bereiche versorgen und welche Einsatzfahrzeuge an den unterschiedlichen Wachenstandorten und Kliniken vorgehalten werden. Dieses Regelwerk muss aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen aktualisiert werden. Wichtigste Änderung: Zum Jahreswechsel ist die Zweckvereinbarung mit dem benachbarten Wartburgkreis in Kraft getreten. Danach betreut die Waltershäuser Rettungswache neuerdings die Autobahnabschnitte Waltershausen bis Eisenach-Ost in westlicher Richtung und ostwärts ab Sättelstädt bis Waltershausen mit, während die Kollegen von Eisenach aus den Abschnitt bis Sättelstädt verantworten. Die restlichen Überarbeitungen des Rettungsdienstbereichsplans sind vor allem redaktioneller Natur. Das betrifft die Umbenennung eines Leistungserbringers im Rettungsdienst ebenso wie die Aktualisierung der Gemeinde¬bezeichnungen nach der jüngsten Fusion zu Hörsel.


Kreisstraße günstiger als geplant

Die im Herbst 2011 fertig gestellte Straße K 26 zwischen Schönau v. d. W. und Georgenthal wird nach Schlussrechnung aller Leistungen für den Landkreis Gotha günstiger als veranschlagt. Von den geplanten vier Mio. Euro sind insgesamt 3,2 Mio. ausgegeben worden. Die Einsparungen kamen u. a. durch gute Ausschreibungsergebnisse zustande. Geschmälert wird die Einsparung von rund 800.000 Euro jedoch durch die notwendige Rückzahlung von 147.500 Euro Fördermitteln an das Land Thüringen. Der Freistaat hatte dem Landkreis diesen Betrag gewährt, um Grundstücke anzukaufen und damit zusammenhängende Vermessungen durchzuführen. Anfang 2012 teilte Straßenbauamt allerdings mit, selbst die Aufwendungen für Liegenschaftsankauf und Vermessung zu tragen, weshalb der bereits gewährte Betrag zurückerstattet werden muss. Für diese außerplanmäßige Ausgabe ist das Votum des Kreistags zwingend notwendig.

Weitere Themen

Ferner befassen sich die Kreistagsmitglieder mit der Feststellung als auch der Entlastung zur Jahresrechnung 2010, der Umbesetzung von Gremien und einem Antrag zur politischen Willensbekundung des Kreistags in Sachen Fracking.