Nach einer durchwachsenen Waldbrandbilanz 2015 ist die bisherige Situation vergleichsweise entspannt

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Mit drei Waldbränden auf 0,2 Hektar bis Ende Mai dieses Jahres liegt die aktuelle Waldbrandbilanz des Freistaats deutlich unter dem vergleichbaren Vorjahreswert mit neun Bränden auf 1,3 Hektar Fläche. Damit zeigt sich die bisherige Waldbrandsituation ausgesprochen moderat, nachdem 2015 die zweithöchste Zahl an Waldbränden seit 20 Jahren zu beklagen war.

 

Forstexperten führen diese Entwicklung auf regenreiche und kühle Witterungsphasen in diesem Frühjahr zurück. Ein trocken-heißer Sommer 2016 kann diese bisher erfreuliche Bilanz allerdings dramatisch verschlechtern. Nach wie vor gilt der Monat August, neben dem Frühjahrsmonat April, als waldbrandgefährlichster Zeitraum im Jahresverlauf.

 

2015 war der August waldbrandstärkster Monat

„Allein im Monat August 2015 wurden 27 von 43 Waldbränden gemeldet. Dies zeigt, dass wir in unseren Bemühungen um den Waldbrandschutz in den nächsten Wochen keinesfalls nachlassen dürfen“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Besonders von Waldbränden betroffen ist die Region Ostthüringen mit den Forstämtern Jena-Holzland, Gehren, Saalfeld-Rudolstadt, Neuhaus und Weida. Diese Region ist teils durch flächige Kiefernbestände und relativ trockene Böden charakterisiert und deshalb besonders gefährdet.

 

ThüringenForst stellt Waldbrand-Früherkennung sicher

Mit seinen landesweit 24 Forstämtern und 279 Revieren gewährleistet ThüringenForst im Rahmen seiner vom Land übertragenen hoheitlichen Aufgaben zwischen März und Oktober eines jeden Jahres die flächendeckende Brandüberwachung der 550.000 Hektar Wald aller Eigentumsarten im Freistaat. Eine mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erstellte Waldbrandgefahrenkarte zeigt tagesaktuell unter www.thueringenforst.de für 32 Regionen die Waldbrandgefahr  in den Stufen 1 bis 5 an. Die enge Kooperation von Forstämtern und Rettungsleitstellen sichert eine schnelle und kompetente Brandbekämpfung ab.

 

Umsichtiges Verhalten der Waldbesucher wichtig

„Die konsequente  Einhaltung des ganzjährigen Rauchverbots im Wald und die Beachtung der möglichen Einschränkungen der Betretungs- und Handlungsaktivitäten in den Forsten ab Waldbrandgefahrenstufe 4 zeugt von einem umsichtigen Verhalten der Waldbesucher“, so Gebhardt weiter. So können die Forstämter ab Waldbrandgefahrenstufe  4 öffentliche Plätze und Grillstellen im Wald schließen und ab Stufe 5 sogar ganze Waldgebiete von der Betretung ausschließen. Wichtig sei es auch, so Gebhardt, dass Waldbesucher Waldwege nicht zuparken, um Rettungs- und Katastrophenschutzfahrzeugen den Zugang zum Einsatzort nicht zu verwehren. Übrigens: Gemäß § 12 (1) des Thüringer Waldgesetzes besteht eine allgemeine Pflicht für jedermann, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken und den Anordnungen der Forstbehörden zu folgen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 2.500 € geahndet werden.