Tiefensee: Land lässt Firmen in Notlage nicht allein

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Erfurt/Gotha, 11. Februar). Die Zwischenfinanzierung des Landes für die Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes startet: Seit gestern 18 Uhr können Unternehmen bei der Thüringer Aufbaubank das zinslose Darlehen „Corona Ü-III Zwischenkredit“ beantragen. Das teilte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee mit.

Mit dem Darlehen kann die Zeitspanne bis zur Auszahlung der Bundeshilfe überbrückt werden. Positiv überrascht ist Tiefensee, dass das Bundeswirtschaftsministerium nun doch zeitnah und nicht, wie angekündigt, erst Ende Februar die Plattform für die Überbrückungshilfe III freischaltet.

Es sei erfreulich, dass die Auszahlung der Überbrückungshilfe III – aufgrund der beschleunigten Programmierung der Antragsplattform des Bundes – deutlich schneller erfolgen werde als ursprünglich geplant, sagte Tiefensee. „Die entstandene Verzögerung hat bei manchen Unternehmen dennoch zu Liquiditätsengpässen geführt. Und weil bis zur Auszahlung der Hilfen wiederum wertvolle Zeit verstreicht, bietet das Land jetzt eine Zwischenlösung an.“

Profitieren könnten davon insbesondere der Einzelhandel oder körpernahe Dienstleister, die aufgrund der Verschärfung des Lockdowns erst Mitte Dezember schließen mussten und deshalb die bisherigen Hilfsprogramme des Bundes nicht in Anspruch nehmen konnten. Die Thüringer Aufbaubank werde dafür Sorge tragen, die zinslosen „Corona-Ü-III“-Zwischenkredite so schnell wie möglich auszuzahlen.

Über das Darlehensprogramm „Corona Ü-III Zwischenkredit“ können gewerbliche Unternehmen einen zinslosen Kredit von bis zu 50.000 Euro erhalten. Voraussetzungen sind, dass das Unternehmen zahlungsfähig, nicht insolvenzgefährdet und antragsberechtigt in der Überbrückungshilfe III des Bundes ist. Der Steuerberater muss hierzu eine positive Bewertung abgeben.

Für die Rückzahlung des Kredits sind die betroffenen Unternehmen dann verpflichtet, die Abschläge bzw. die vollständig gezahlten Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe III zu nutzen.

Die Anträge für „Corona Ü-III“ müssen unabhängig von der Überbrückungshilfe III direkt bei der Thüringer Aufbaubank beantragt werden.

Unabhängig davon wies Tiefensee erneut darauf hin, dass bei allen anderen Hilfsprogrammen des Bundes die Auszahlungen an die Unternehmen inzwischen mit Hochdruck liefen. So sind in der Überbrückungshilfe II und in der Novemberhilfe mehr als 80 Prozent, in der Dezemberhilfe – in der die Auszahlungen erst seit letzter Woche laufen – fast 60 Prozent aller beantragten Mittel ausgezahlt worden.

Alle Informationen zum Programm – dazu Fragen und Antworten.

Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden – Abschlagszahlungen noch im Februar geplant
Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden. Diese Information haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen heute auf der Überbrückungshilfe-Website veröffentlicht. Die Antragstellung erfolgt wie bei den vorherigen Hilfen über „prüfende Dritte“. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31. August 2021.

Mehr Informationen rund um die Überbrückungshilfe III und die Antragstellung finden Sie hier!

Die ersten Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III könnten noch im Februar erfolgen. Das zumindest sieht ein Dokument für die heutigen Bund-Länder-Beratungen vor. Die Abschlagshöhe soll danach bis zu 100.000 Euro monatlich betragen.

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