Ab 1. Juni 2013 gilt für die mit Parkscheinautomaten ausgestatteten Parkflächen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Gotha eine neue Parkgebührenordnung.
Neu ist, dass in der Parkzone 1 (Innenstadt, begrenzt durch Bertha-von-Suttner-Straße, Bertha-von-Suttner-Platz, Gartenstraße, Huttenstraße, Arnoldiplatz, Ekhofplatz, Philosophenweg, Siebleber Wall, Friedrich-Jacobs-Straße, Lindenauallee bis Bergallee, Bergallee bis Burgfreiheit, Burgfreiheit und Bürgeraue) eine einmalige Parkzeit bis 20 Minuten gebührenfrei ist. Hierfür muss künftig jedoch am Parkscheinautomaten über eine dafür gekennzeichnete Sondertaste ein Gratis-Parkschein angefordert und im geparkten Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt werden. Für längere Parkzeiten über 20 Minuten müssen zum Erwerb eines Parkscheins Parkgebühren entrichtet werden. Diese betragen bereits mit Beginn des Parkvorgangs je angefangene 20 Minuten 0,50 Euro. In der Zone 1 gilt eine Höchstparkdauer von 3 Stunden. Die bisherige Regelung, durch Einlegen der Parkscheibe 30 Minuten kostenfrei zu parken, entfällt.
In der Parkzone 2 (übriges Stadtgebiet) betragen die Parkgebühren künftig je angefangene 30 Minuten Parkzeit 0,50 €. Auch hier gilt eine Höchstparkdauer von 3 Stunden. Die Umstellung der Parkscheinautomaten erfolgt im Laufe des 3. Juni 2013.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung wird der Parkplatz an der Bürgeraue im Bereich zwischen Jüdenstraße und Fritzelsgasse ab Montag, den 3. Juni 2013 wieder gebührenpflichtig. Die bisherige Bewohnerregelung bleibt jedoch bestehen. Nichtbewohner können den Parkplatz in der Zeit von Montag bis Freitag (außer Feiertage) zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr künftig nur noch mit gültigem Parkschein bis zu einer Höchstparkdauer von 3 Stunden nutzen. Die bisherige Regelung, durch Einlegen der Parkscheibe den Parkplatz bis zu 4 Stunden nutzen zu können, entfällt.
Die Umbeschilderung des Parkplatzes und die Inbetriebnahme der beiden Parkscheinautomaten erfolgt am 3. Juni 2013.























