Neue Service-Rufnummern ab 1. Juni 2013

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni 2013 neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 01801 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.

Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse, die jeden Monat das Kindergeld für über 8,8 Millionen Berechtigte auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar.

Je nach Anliegen wählen die Kunden künftig folgende Rufnummern:

Arbeitnehmer/Arbeitsuchende 0800 4 5555 00

Arbeitgeber 0800 4 5555 20

Familienkasse: Information allgemein 0800 4 5555 30

Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33

Forderungseinzug/Kasse 0800 4 5555 10

Die Mitarbeiter stehen den Kunden wochentags telefonisch von 08.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.Im Jahr 2012 lag das Anrufvolumen im Bereich der Arbeitsagenturen bei 15 Millionen, in der Familienkasse bei 6,4 Millionen Gesprächen.

Aus dem Ausland sind die genannten Nummern aus technischen Gründen leider nicht erreichbar. Kunden, die aus ausländischen Netzen anrufen, erreichen die Arbeitsagenturen unter 0911 1203 1010. Der Anruf aus dem Ausland wird in die zuständigen regionalen Service Center weitergeleitet.

An den lokalen Rufnummern der Jobcenter ändert sich nichts. Das Jobcenter im Landkreis Gotha ist unter der 03621 – 42 11 42, das
Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis unter 03601 – 88 61 0 erreichbar.