Neuorganisation der Zollverwaltung

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Der Reformprozess beim Zoll wird mit diesem Gesetz konsequent fortgesetzt und die Strukturen zukunftsorientiert weiter optimiert.

Kernelement der Neuorganisation ist die Zusammenführung der Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden sowie der nicht zum ministeriellen Kernbereich gehörenden Aufgaben bei der neuen Generalzolldirektion in Bonn. Hierfür werden 2016 die fünf Bundesfinanzdirektionen sowie das Zollkriminalamt in die Generalzolldirektion integriert.

Damit schlüpft auch das Hauptzollamt Erfurt als Teil der Bundesfinanzdirektion Nürnberg unter das Dach der Generalzolldirektion.