Öffentliche Anhörung zur Gemeindefusion beginnt

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Noch 2011 wollen die zehn Gemeinden der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft Hörsel zu einer Landgemeinde zusammenfinden. Vor der geplanten Fusion gibt der Thüringer Landtag den Einwohnern von Aspach, Ebenheim, Fröttstädt, Hörselgau, Laucha, Mechterstädt, Metebach, Teutleben, Trügleben und Weingarten die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung liegt der entsprechende Gesetzesentwurf vom 1. August bis einschließlich 9. September 2011 zu den jeweiligen Sprechzeiten in der Kommunalaufsicht des Landratsamts Gotha, Raum 333, sowie im Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Hörsel zur Einsichtnahme aus. In den zehn Gemeinden kann der Entwurf während der dortigen Bürgermeistersprechstunden eingesehen werden.

Ferner besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an das Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Str. 50 in 99867 Gotha, zu richten, das diese an den Thüringer Landtag weiterreicht. Wichtig: Stellungnahmen, die nach dem 9. September 2011 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die zehn Gemeinderäte haben bereits zu Jahresbeginn 2010 die notwendigen Beschlüsse zur Auflösung der Verwaltungs­gemeinschaft Hörsel, der jeweils eigenen Gemeinde sowie zur Bildung einer neuen Gemeinde namens „Hörsel“ gefasst. Über die Bildung der neuen Landgemeinde muss nun noch der Thüringer Landtag per Gesetz befinden. Nach dem Zusammenschluss hat die neue Landgemeinde rund 4.900 Einwohner.

Publiziert: 25.07.2011, 12.42 Uhr

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