Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha schüttet erneut Fördermittel in Höhe von 14.300 Euro aus

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Fördermittel in Höhe von 14.300 Euro wird die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha wieder für gemeinnützige Zwecke im Landkreis Gotha zur Verfügung stellen. Das hat der Stiftungsrat auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes in seiner dritten Sitzung des Jahres 2015 beschlossen.

So dürfen sich beispielsweise Frauen und Kinder im Gothaer Frauenhaus beziehungsweise der Verein für Frauen und Kinder in Not e. V. über 3.000 Euro freuen. Allen voran Anja Wild, die zukünftige Leiterin des Frauenhauses; noch leitet sie es kommissarisch: „Das hilft uns auf jeden Fall, darüber haben wir uns sehr gefreut. 3.000 Euro sind eine Menge Geld!“

Insgesamt werden allerdings „ca. 10.000 Euro“ benötigt, wie Wild informiert, denn das Vorhaben ist groß. Das Frauenhaus soll mit Betten, Hochbetten, Stühlen, Tischen und ähnlichem neu eingerichtet sowie gemalert werden. „Manchmal sind die Kinder eben etwas lebhafter beziehungsweise traumatisiert. Die Aggressionen müssen irgendwohin. Das kann sich schon mal auf den Verschleiß der Möbel auswirken“, erklärt Anja Wild.

Erst, wenn alles Geld gesammelt wurde, wird im Frauenhaus mit der Erneuerung begonnen. Wild: „Wir haben noch eine Lücke von dreieinhalb bis viertausend Euro. Das heißt, wir müssen noch ein paar Spenden sammeln, aber das schaffen wir schon!“ Die zukünftige Leiterin des Frauenhauses scheint zuversichtlich und bedankt sich noch einmal bei der Regionalstiftung, denn mit 3.000 Euro trägt die Stiftung knapp ein Drittel zum Erneuerungsprojekt bei.

An das Gothaer Frauenhaus können sich Frauen in Not mit oder ohne Kinder wenden. Dort können sie für eine unbestimmte Zeit wohnen und ihnen wird perspektivisch geholfen, damit sie auch nach dem Auszug ihr Leben meistern.

Die Stiftung der Kreissparkasse Gotha leistet mit der Bereitstellung der Fördermittel wieder einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Menschen in der Region.

Noch einmal wird in diesem Jahr über die Vergabe von Fördermitteln entschieden. Die Sitzung findet im Dezember statt.

Anträge an die Stiftung können unter Nutzung eines Antragsformulars an die folgende Anschrift der Stiftung gerichtet werden:

Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha

Lutherstraße 2 – 4, 99867 Gotha.

Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Kreissparkasse Gotha unter www.kreissparkasse-gotha.de/regionalstiftung abrufbar.