Skimmingverdacht in Mittel- und Südthüringen

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Bei der Polizei West- und Mittelthüringens treten aktuell vermehrt Anzeigenerstatter auf, welche unberechtigte Buchungen auf ihren Girokonten feststellen mussten.

Offensichtlich wurden durch noch unbekannte Täter die Kontodaten sowie erforderliche weitere Informationen der Geschädigten ausgespäht.
In der Folge kam es zu Abhebungen von den Konten der Geschädigten. Zur Höhe des Schadens, bzw. zur Gesamtzahl der Geschädigten können auf Grund der derzeit laufenden Ermittlungen noch keine detaillierten Angaben gemacht werden.

Zu den betroffenen Geschädigten wurden durch die Kreditinstitute bereits Kartensperrungen veranlasst. Die Karten werden bei der nächsten Verwendung an Geldausgabeautomaten automatisch eingezogen. Betroffene Bürger sollten sich in diesen Fällen an ihr jeweiliges Kreditinstitut wenden. Bei dem Verdacht der Ausspähung Ihrer Kartendaten lassen Sie bitte umgehend die Karte über Ihre Bank bzw. den bundesweiten Sperr-Notruf unter 116 116 sperren und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei (auch schriftlich möglich).

Was Ist Skimming?

Der englische Begriff „Skimming“ bedeutet „Abschöpfen“ oder „Absahnen“ und steht für eine Methode, illegal Magnetstreifendaten und PIN von Kredit- und Debitkarte (z. B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) „auszuspähen“. Bundesweit ist bei diesen Straftaten in den letzten Jahren ein Anstieg zu verzeichnen. Beim „Skimming“ werden illegal die Magnetstreifendaten der Karten ausgelesen und auf Kartenrohlinge, sogenannte White Plastics, übertragen. Damit heben die Täter im Ausland – zusammen mit der ebenfalls ausgespähten PIN – Geld vom Konto der Opfer ab. Denn in außereuropäischen Staaten genügt es, den Magnetstreifen zu fälschen, um in Kombination mit der PIN an das Geld der Opfer zu kommen.

In Deutschland werden nur Karten mit einem sogenannten EMV Daten-Chip akzeptiert. Da die „echte“ Karte in der Regel im Besitz des Eigentümers verbleibt, bemerkt der Inhaber des Kontos diesen Angriff meist erst mit der Abholung der Kontoauszüge oder wenn die Bank nach Überziehung des Dispositionskreditrahmens einschreitet.

So schützen Sie sich vor Skimming:
· Gehen Sie bitte sorgsam mit Ihren Zahlungskarten um und bewahren Sie die PIN stets getrennt von der Karte auf.
· Sofern Sie im Besitz mehrerer Zahlungskarten sind, sollten Sie den Türöffner eines Bankinstituts nicht mit der gleichen Karte betätigen, mit der Sie anschließend Geld abheben möchten.
· Geben Sie Ihre PIN niemals am Türöffner eines Bankinstituts ein. Kein Geldinstitut verlangt für den Zugang zum Geldautomaten die Eingabe der PIN. Der Kartenleser hat immer nur die Funktion des Türöffners.
· Achten Sie darauf, dass die Eingabe Ihrer PIN nicht von anderen beobachtet werden kann. Sorgen Sie für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden und bitten Sie ggf. den hinter Ihnen stehenden Kunden, Abstand zu halten. Decken Sie während der PIN-Eingabe das Tastaturfeld mit der anderen Hand oder einem Gegenstand (z. B. Geldbörse, Blatt Papier) als Sichtschutz vollständig ab. Das erschwert das „Ausspähen“ per Kamera oder Foto-Handy erheblich.
· Benutzen Sie soweit möglich immer denselben Geldautomaten für Abhebungen, so dass Ihnen mögliche Veränderungen am Gerät auffallen.
· Nutzen Sie keinen Geldautomaten, an dem Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint, z. B. angebrachte Leisten oder Verblendungen, abstehende
und vor allem lockere Teile, Spuren von Kleber rund um den Kartenschlitz.
· Bei Verdacht auf Manipulation verständigen Sie umgehend die Polizei und das Geldinstitut.
Weitere Maßnahmen:
· Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und wenden Sie sich bei Auffälligkeiten sofort an Ihre Bank.
· Prüfen Sie, ob Sie den Auslandsverfügungsrahmen Ihres Kartenkontos begrenzen oder sogar auf Null setzen können. Ihre Karte – aber
auch eine hergestellte Dublette – lässt sich dann im Ausland nur begrenzt bzw. gar nicht einsetzen.