Das Landesverwaltungsamt hat für verschiedene Flussläufe im Landkreis Gotha die Überschwemmungsgebiete neu definiert. Das betrifft die Ohra, Apfelstädt und Nesse sowie die Laucha, Leina, Hörsel und im äußersten Norden einen Zipfel entlang der Unstrut.
Eine Deklarierung als Überschwemmungsgebiet zieht teils erhebliche Einschränkungen nach sich: So können auf den dortigen Grundstücken keine Bauten errichtet werden oder größere Erdbewegungen stattfinden. Auch für die landwirtschaftliche Nutzung gibt es besondere Regelen, die beachtet werden müssen.
Die untere Wasserbehörde im Umweltamt des Landkreises Gotha hält detaillierte Karten, in denen die Überschwemmungsgebiete verzeichnet sind, zur Einsichtnahme vor. Auch die dazu geplanten Rechtsverordnungen kann man sich im Wortlaut anschauen.
Wer sich informieren möchte, kann dies zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes Gotha tun oder einen Termin mit dem Sachgebiet Wasserwirtschaft vereinbaren. Die Adresse lautet: Landratsamt Gotha, Umweltamt, Dienstraum 249, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha. Die Einsichtnahme ist kostenfrei möglich. Auch schriftliche Anfragen können gestellt werden, wobei für deren Beantwortung jedoch Verwaltungsgebühren anfallen.






















