Unbelehrbar

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Eine 23-jährige Frau rief am 19.06.2012, gegen 23:35 Uhr bei der Polizei an. Sie wollte mit ihrem Fahrzeug von einem privaten Parkplatz fahren. Leider ließ sich die Schranke nicht öffnen und sie wand sich hilfesuchend an die Polizei. Die Beamten vor Ort konnten die Schranken auf Grund der technischen Schießzeiten auch nicht öffnen. Es konnte aber festgestellt werden, dass die 23-jährige etwas Alkohol zu sich genommen hatte. Ihr wurde angeraten, sich fußläufig nach Hause zu begeben und das Fahrzeug am nächsten Tag, während der Schrankenöffnungszeiten, wieder abzuholen. Die Beamten entfernten sich vom Parkplatz. Gut eine halbe Stunde später staunten die Beamten nicht schlecht, als sie den roten Ford, mit der Frau am Steuer, fahrender Weise in der Max-Steenbeck-Straße feststellten. Die Dame war offensichtlich an der Schranke vorbei, über den Gehweg vom Parkplatz gefahren. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,68 Promille.
Sie muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und einem einmonatigem Fahrverbot rechnen.