Von A wie Autobatterie bis Z wie Ziegelsteine

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Im Ilmkreis sind es laut Umweltbundesamt 448, im Kreis Sonneberg 471, im Saale-Holzland-Kreis sind es 289, im Kreis Gotha gar nur 263: Kilogramm Hausmüll pro Kopf im Jahr 2012. Bundesweit fallen davon 456 kg/Kopf an. Doch nur ein Teil dieser Abfälle landet im Freistaat auf den eigens dafür eingerichteten Deponien bzw. Wertstoffhöfen, ein nicht unwesentlicher Teil landet dagegen illegal im Wald. Und wird dort nicht selten zur tickenden Zeitbombe. Darauf macht die Thüringer Landesforstanstalt aufmerksam, mit 200.000 ha größter Waldeigentümer im Freistaat. 

„Von A wie Autobatterie bis zu Z wie Ziegelsteine finden Förster regelmäßig ille-gal entsorgten Haus- und Sperrmüll im Wald“, so Volker Gebhardt, Thüringen-Forst-Vorstand. Insbesondere an Forstwegen die in öffentliche Straßen münden, aber auch an Waldparkplätzen oder vermeintlich stillen Ecken im Wald. Dabei geht es nicht um „Littering“, dem sorglosen Wegwerfen von Kleinabfall wie Kip-pen oder Papierchen, sondern um widerrechtlich abgelagerten Gras- und He-ckenschnitt, Autoreifen, Matratzen, LKW-Ladungen an Bauschutt bis hin zu Haus- und Nutztierkadavern – der Fantasie sind bei Umweltvergehen im sensiblen Öko-system Wald offensichtlich im „grünen Herzen Deutschlands“ keine Grenzen gesetzt. Ein Fall für die staatsanwaltschaftliche Ermittlung ist für Gebhardt spezi-ell die Entsorgung von Autobatterien oder Chemiebehältern im Wald: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Flüssigkeiten austreten, ggf. das Grundwasser belasten und damit die Gesundheit Dritter gefährden. Die Täter können mit einem Buß-geld bis zu 5000 € belangt werden, so sieht es das Thüringer Waldgesetz vor. Je nach Verstoß kommen Bußgelder aus weiteren Verstößen etwa gegen das Abfall- oder Naturschutzrecht hinzu.

Tatsächlich ist die Aufklärungsquote dieser Umweltvergehen gering, auch wenn immer wieder Vergehen durch Beobachtungen von Jägern, Brennholzwerbern oder Imkern aufgeklärt werden können. Gebhardt baut deshalb auf Aufklärung, praxisnahe Rechtssetzung und deren konsequente Umsetzung. Übrigens: Die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle trägt, soweit der oder die Verursacher nicht ermittelt werden können, im Privatwald der Eigentümer, im

Landesforstanstalt besorgt über latente Umweltsünden öffentlichen Wald letztlich der Steuerzahler. Umweltsünden auf Kosten der Allgemeinheit.