Warum der Strompreis steigt

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Aufgrund steigender gesetzlicher Umlagen und Abgaben erhöhen zahlreiche Energieversorger zum Jahreswechsel ihre Stromreise. Auch die Kunden der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck sind von dieser Entwicklung betroffen.

Der Jenaer Energieversorger muss zum 1. Januar 2013 die Strompreise für die Grundversorgung  in Jena um 2,38 Cent je Kilowattstunde auf 27,27 Cent je Kilowattstunde (alle Angaben brutto) erhöhen. Für einen grundversorgten Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.800 Kilowattstunden steigen damit die Stromkosten im kommenden Jahr um knapp 43 Euro. Das entspricht einer Preiserhöhung von 8,4 Prozent. Die Mehrkosten für die ausschließliche Lieferung ihres kernenergiefreien Stroms tragen die Stadtwerke Energie auch weiterhin selbst.

Notwendig wird die Preiserhöhung dadurch, dass zum Januar vier gesetzliche Umlagen auf den Strompreis steigen oder neu eingeführt werden: die EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien, die Umlage für die Netzentgeltbefreiung energieintensiver Unternehmen, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage und die geplante Offshore-Haftungsumlage, die Haftungsansprüche für nicht gebaute Stromleitungen zu Windparks auf hoher See aufgreift und auf die Stromkunden umwälzt . Diese Umlagen  steigen zum 1. Januar 2013 um 2,66 Cent brutto je Kilowattstunde und damit um mehr als 38 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Allerdings können die Stadtwerke Energie günstigere Konditionen bei der Strombeschaffung an ihre Kunden weitergeben, sodass die Preiserhöhung niedriger ausfällt. „Wie immer lassen wir unsere Kunden an unseren Vorteilen beim Stromeinkauf teilhaben.  Außerdem halten wir den Grundpreis auch nach vielen Jahren weiterhin stabil“, so Frank Schöttke, Leiter Vertrieb der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck. Die staatlich veranlassten Preisbestandteile – also Steuern, Abgaben und Umlagen – machen mittlerweile rund 50 Prozent des Strompreises aus, erläutert Schöttke weiter.

Neben der Grundversorgung bieten die Stadtwerke Energie aber auch kostengünstigere Stromprodukte an. Mit diesen können sich Kunden bis 2016 gegen Energiepreissteigerungen absichern. Fragen zur Preiserhöhung und zu den Produkten beantworten die Mitarbeiter des Stadtwerke-Kundenservice gern unter Telefon 03641 688-366 sowie in den Servicebüros in der Rudolstädter Straße 39 und der Grietgasse 4.
Hintergrund: Warum der Strompreis steigt

Schritt für Schritt macht sich Deutschland unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl, Kohle oder Gas. Der Anteil von Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse nimmt immer mehr zu. Dadurch werden wertvolle Ressourcen geschont und die Umwelt entlastet. Die Kehrseite der Energiewende: Die Kunden bezahlen sie über ihren Strompreis. Ein wesentlicher Preisbestandteil sind die steigenden staatlichen Umlagen und Abgaben. Doch was bedeuten sie und wofür werden sie verwendet?

EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat den  Ausbau von Wasserkraft, Windenergie, Sonnenstrom oder  Biomasse seit Inkrafttreten im Jahr 2000 wesentlich voran gebracht: Ihr Anteil an der Stromerzeugung in Deutschland stieg von knapp 7 Prozent auf zuletzt rund 25 Prozent. Im EEG sind Vergütungssätze festgelegt, die Betreibern von „Grün-Strom-Anlagen“ für jede erzeugte Kilowattstunde gezahlt werden. Die Vergütungssätze für den grünen Strom sind höher als der tatsächliche Strompreis an der Börse. Damit will der Gesetzgeber den Neubau umweltfreundlicher Stromerzeugungsanlagen fördern. Die Differenz gleichen die Stromverbraucher über die EEG-Umlage mit ihrem Strompreis aus. Unter anderem, weil die Großindustrie von dieser Regelung ausgenommen ist, ist die EEG-Umlage in den letzten drei Jahren stark gestiegen.

KWK-Umlage: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzt die bei der Stromproduktion entstehende Wärme sinnvoll zum Beheizen beispielsweise von Wohnhäusern und anderen Gebäuden. Das ist umweltfreundlicher, aber eben auch etwas teurer als „Nur-Strom-Produktion“. Basierend auf dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen Anreize für die Erhaltung, die Modernisierung und die Erhöhung der Stromerzeugung aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung geschaffen werden. Die Kosten werden an den Stromkunden als KWK-Umlage weitergegeben, die 2013 wiederrum steigt.

Netzentgeltbefreiung (§19 StromNEV-Umlage): Um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, wurde im Herbst 2011 die Stromnetzentgeltverordnung durch die Bundesregierung und den Bundesrat neu geregelt. Seitdem können Unternehmen mit einem intensiven Stromverbrauch die Stromnetze kostenlos oder zu stark ermäßigten Preisen nutzen. Die Energiepreis-Subventionierung für die Industrie wird auf den Kleinverbraucher umgelegt.

Offshore-Haftung: Mit dieser Umlage lässt die Bundesregierung den Verbraucher für den stockenden Ausbau der Stromleitungen zahlen, die die Windparks (Offshore-Parks) auf hoher See mit dem Festland verbinden. Mit einem neuen Gesetzesentwurf erhebt der Staat eine Umlage, die Haftungsansprüche der Eigentümer von Windparks aufgreift und auf die Stromkunden umwälzt. Um den Verbraucher vor übermäßigen Belastungen zu schützen, wurde die Offshore-Umlage zunächst auf eine Höchstgrenze von 0,25 Cent pro Kilowattstunde festgelegt und soll auch mit diesem Wert festgeschrieben werden.

Stromsteuer: Bei der Stromsteuer – auch „Ökosteuer“ genannt – handelt es sich um eine Verbrauchssteuer, die auf Bundesebene geregelt ist. Besteuert wird der Verbrauch von elektrischem Strom. Neben dem Ziel des Gesetzgebers, Anreize zum Stromsparen zu schaffen, trägt die Stromsteuer hauptsächlich auch zur Subventionierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei.

Konzessionsabgabe: Bei der Konzessionsabgabe handelt es sich um eine von Städten und Gemeinden erhobene Gebühr, die Energieversorger zur Nutzung der öffentlichen Wege und Straßen zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune und ist  in der Kommunalabgabenverordnung verankert. Für Strom sind die Staffelpreise wie folgt festgesetzt: Bei Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent je Kilowattstunde, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent je Kilowattstunde und bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent je Kilowattstunde.

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.

H&H Makler