Was ist zu tun bei Wildunfällen?

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Bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren muss neben der Polizei auch der jeweils zuständige Jäger mit benachrichtigt werden. Darauf weist das Ordnungsamt des Landkreises Gotha hin, da sich zu Beginn der dunklen Jahreszeit erfahrungsgemäß die Wildunfälle häufen. Die Kontaktdaten für die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten haben sowohl die Polizeiinspektion als auch die Rettungsleitstelle (03621 36550 oder 112) parat. Denn auch das überfahrene Wild darf sich nur der Jäger aneignen. Darüber hinaus ist es auch aus Gründen des Versicherungsschutzes empfehlenswert, den Waidmann hinzuzuziehen: Er kann den Nachweis erbringen, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall handelte.

Generell gilt natürlich: Die Autofahrer sollten besonders in Waldabschnitten und auf von Feldern gesäumten Straßen auf plötzlich auftauchende Wildtiere vorbereitet sein. Einem Reh, Hirsch oder Wildschwein folgt in der Regel, teils zeitverzögert, ein weiteres Tier oder gar ein ganzes Rudel. Deshalb sollte das Tempo entsprechend angepasst werden, um noch reagieren zu können. Übrigens sollten auch überfahrene Katzen oder Hühner gemeldet werden, damit die Tier fachgerecht entsorgt werden können.