Zum 1. Januar 2016 werden die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) erhöht

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Von der Erhöhung der sogenannten Regelbedarfe ist nicht nur die jeweilige Regelleistung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betroffen sondern auch eventuell zustehende Mehrbedarfe.

Bei diesen Mehrbedarfen kann es sich zum Beispiel um zusätzliche Bedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung minderjähriger Kinder oder bei bestimmten Erkrankungen handeln.

In den Änderungsbescheiden, die in den nächsten Wochen von zentraler Stelle versandt werden, wird auf die Erhöhung als Grund für die Änderung hingewiesen.

 

neue Regelbedarfe ab Januar 2016

 

Alleinstehend/Alleinerziehend                          Regelbedarfsstufe       1       404,00 €

Paare/Bedarfsgemeinschaften                        Regelbedarfsstufe       2       364,00 €

Erwachsene im Haushalt anderer            Regelbedarfsstufe       3       324,00 €

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren           Regelbedarfsstufe       4       306,00 €

Kinder von 6 bis unter 14 Jahren                     Regelbedarfsstufe       5       270,00 €

Kinder von 0 bis 6 Jahre                                  Regelbedarfsstufe       6       237,00 €

 

 

Die Anpassung erfolgt ab Januar 2016 automatisch.

Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld müssen keinen gesonderten Antrag stellen!