Alles neu beim Heizen!

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Klimaschutz. Bild: Gerd Altmann/Pixabay

Die Erhöhung des CO2-Preises, eine
Einbaupflicht für Smart Meter und dynamische Stromtarife sind nicht
die einzigen Neuerungen, die Immobilienbesitzer und Mieter betreffen.
Auch wer einen bestimmten Wohnraumofen hat oder einen Neubau plant,
ist gut beraten, sich über neue gesetzliche Vorgaben zu informieren.

Höhere Heizkosten

Seit 1. Januar dieses Jahres ist der Preis für eine Tonne CO2 von 45
Euro auf 55 Euro gestiegen. Eine Beispielrechnung der
Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass für ein älteres Einfamilienhaus
mit einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 kWh dadurch
zusätzliche Kosten von 263 Euro pro Jahr für eine Gasheizung und 349
Euro pro Jahr für eine Ölheizung anfallen. In Mietwohngebäuden werden
die Zusatzkosten anteilig zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.

Zügiger Einbau von Smart Metern

Beschleunigt werden soll der Einbau von intelligenten Messsystemen.
Deshalb sind Messstellenbetreiber, meist der örtliche Netzbetreiber,
seit 1. Januar 2025 dazu verpflichtet, bestimmte Haushalten mit Smart
Metern auszustatten. Dies betrifft:

– Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
– Haushalte mit einer Photovoltaikanlage (Leistung im Bereich von 7
bis 100 kW)
– Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z.B.
Wärmepumpe und E-Ladestation)

Dynamische Stromtarife und Informationspflicht

Seit Anfang des Jahres sind Energieversorger dazu verpflichtet, einen
dynamischen Stromtarif anzubieten, der sich an den täglichen
Spotpreisen an der Börse orientiert. Verbindlich festgelegt ist
zudem, die Kunden über die Tarifkosten sowie über die Vor- und
Nachteile der im Tagesverlauf schwankenden Strompreise umfassend zu
informieren. Die rechtliche Grundlage für dynamische Tarife ist das
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Bundesländer für den Ausbau von Solardächern

In mehreren Bundesländern gibt es 2025 neue oder erweiterte
gesetzliche Solar(dach)pflichten. Maßgeblich ist in der Regel der
Zeitpunkt des Bauantrags.

– In Niedersachsen besteht seit 1. Januar die Solarpflicht für alle
neu errichteten Wohngebäude sowie für Bestandsgebäude, deren Dächer
umfassend saniert werden.
– In Nordrhein-Westfalen gilt seit 1. Januar die Solarpflicht für
private Neubauten.
– In Schleswig-Holstein müssen seit dem 1. Januar beim Neubau von
Wohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.
– Ab Juli 2025 gilt auch in Bremen die Solarpflicht für private
Neubauten.

Bestimmte Wohnraumöfen bleiben kalt

Rund zwölf Millionen Einzelfeuerstätten, also Kaminöfen, Heizkamine,
Heizeinsätze, Herde und Grundöfen, gibt es in deutschen Wohnräumen.
Seit dem Jahresbeginn sind Kamine, Herde und Öfen, die zwischen dem
1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet und in Betrieb
genommen wurden, von einer möglichen Zwangsstilllegung durch den
Schornsteinfeger bedroht. Für diese Produkte endete zum 31. Dezember
2024 die Übergangsfrist der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung
(1. BImSchV).

Damit die betroffenen Anlagen weiterhin zeitlich unbegrenzt in
Betrieb bleiben dürfen, müssen sie seit dem 1. Januar 2025 folgende
Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV einhalten: 0,15 Gramm je
Kubikmeter Abgasluft für Staub und 4 Gramm je Kubikmeter Abgasluft
für Kohlenstoffmonoxid (CO).

Weitere Details bietet der Beitrag [„BImSchV: Welche Öfen sind ab
2025 verboten?“](https://intelligent-heizen.info/bimschv-welche-oefen
-sind-ab-2025-verboten/) auf dem Portal „Intelligent heizen“.

„Gebäudetyp E“: schneller und günstiger bauen

Noch nicht beschlossen, aber schon als Gesetzentwurf der
Ampel-Regierung vorliegend, erfährt das „Gebäudetyp-E-Gesetz“
Zustimmung auch von den Unionsparteien. Deshalb ist die Einführung im
Laufe des Jahres 2025 wahrscheinlich. Das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ soll
es einfacher machen, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim
Bauen abzuweichen – ohne die Qualität und Sicherheit der Gebäude zu
beeinträchtigen. Es steht also für die Möglichkeit, bei
Neubauvorhaben und im Bestand schneller, einfacher, innovativer und
kostengünstiger zu bauen.

Zukunft der Heizungsförderung unklar

Ungewiss bleibt allerdings nach dem vorzeitigen Ende der
Ampel-Koalition die Zukunft der KfW-Heizungsförderung. Zum einen
liegt der beschlossene Bundeshaushalt für 2025 nicht vor, zum anderen
ist unklar, ob es bei den Bundestagswahlen im Februar 2025 zu einer
politischen Neuausrichtung kommt. Die CDU/CSU hat im Falle einer
Regierungsübernahme signalisiert, umfassende Änderungen an der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie am
Gebäudeenergiegesetz (GEG) vornehmen zu wollen. Wer eine
Heizungsmodernisierung plant, sollte daher zeitnah die aktuell zur
Verfügung stehenden KfW-Förderzuschüsse zumindest beantragen.

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