Gotha (red, 24. Januar). Wie die Agentur für Arbeit in Gotha heute berichtete, sind Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, müssen bis 31. März 2022 der Agentur für Arbeit angezeigt werden.
Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Agentur für Arbeit prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.
Am schnellsten geht es elektronisch
Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.
Kommen Unternehmen der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der durchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.
Fachkräfte sind rar
„Gut ausgebildete Fachkräfte sind rar. Daher sollten Unternehmen sich nicht der Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung verschließen. Menschen mit einem Handicap sind in der Regel gut ausgebildet und sind hoch motiviert. Die Arbeitsagentur kann Firmen bei der Einrichtung des leidensgerechten Arbeitsplatzes unterstützen. Ebenso können Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden, wenn behinderte Menschen eingestellt werden. Die Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service beraten Unternehmen bei der Einstellung von behinderten Menschen und zeigen auf, welche Fördermöglichkeiten es gibt“, betont Johannes Langenkamp, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha. Aktuell sind im Landkreis Gotha 354 und im Unstrut-Hainich-Kreis 269 Menschen mit einer Behinderung arbeitslos gemeldet. Damit hat jeder zehnte Arbeitslose eine Behinderung.
Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit unter Erfurt.061-OS@arbeitsagentur.de wenden.