Bund beschließt Rettungspaket

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(23. März, 14 Uhr)
Die Bundesregierung will Familien, Mietern, Beschäftigten, Selbstständigen und Unternehmen Hilfen zuteil werden lassen. Der SPIEGEL berichtet, dass mehrere Schutzschirme und umfangreiche Rechtsänderungen beschlossen wurden. Denen soll bereits am Mittwoch der Bundestag und am Freitag der Bundesrat zustimmen.

Der beschlossene Nachtragshaushalt bedeutet eine Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro. Dafür soll der Bundestag am Mittwoch eine Notfallregelung in der Schuldenbremse in Kraft setzen.

Die Hilfen konkret:

  • Kleine Firmen und Selbstständige wie Künstler und Pfleger sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von 5.000 bis 15.000 Euro bekommen (dafür bis zu 50 Milliarden Euro eingeplant).
  • Ein Stabilisierungsfonds soll Großunternehmen mit Kapital stärken, der Staat soll sich notfalls auch an den Firmen beteiligen können. Bis zu 400 Milliarden Euro Kreditgarantien sind dafür vorgesehen, 100 Milliarden Euro stehen für mögliche Unternehmensbeteiligungen bereit.
  • Seit Montag gibt es ein unbegrenztes Sonderkreditprogramm der Förderbank KfW (100 Milliarden Euro).
  • Vermieter dürfen Mietern nicht mehr kündigen, wenn diese wegen der Coronakrise ihre Miete nicht zahlen können.
  • Bei Anträgen auf Hartz IV sind die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr aus. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag bekommen.
  • Erweiterte Regelungen zur Kurzarbeit sind getroffen worden, damit Unternehmen Beschäftigte leichter halten können, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken.
  • Krankenhäuser sollen mit drei Milliarden Euro unterstützt werden, wenn sie zusätzliche Intensivbetten schaffen etc.
  • Beschluss ist auch, dass der Bund mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz bekommt.
  • Das Insolvenzrecht wird gelockert.
  • Unternehmen wie Vereine dürfen ihre Haupt- und Jahresversammlungen nun auch online abhalten.
H&H Makler

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