Durch eine Allgemeinverfügung vom 03.11.2017 wurde vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz angeordnet, dass im Bereich um das Schloss Friedenstein in Gotha das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 am 31.12.2017 und am 01.01.2018 verboten ist. Das Gebiet um das Schloss Friedenstein und den Park wird in der Allgemeinverfügung wie folgt eingegrenzt:
1. im Norden/Nordost: entlang der Friedrich-Jacobs-Straße, dem Siebleber Wall und dem Philosophenweg bis zur Einmündung in die Friedrichstraße;
2. im Osten/Südosten: von Einmündung Philosophenweg/ Friedrichstraße entlang der Friedrichstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße/Parkallee/Bahnhofstraße/Schöne Allee;
3. im Süden/Südwesten: von der Kreuzung Friedrichstraße/ Parkallee/Bahnhofstraße/Schöne Allee entlang der Parkallee bis zur Einmündung der Lindenauallee;
4. im Westen/Nordwesten: von der Einmündung Parkallee/ Lindenauallee entlang der Lindenauallee bis zur Friedrich-Jacobs-Straße
Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend § 46 Nr. 9 der 1. SprengV i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 SprengG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Zum Schutz des Gothaer Wahrzeichens hofft die Stadt Gotha auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für diese Entscheidung.