Führerscheintausch in Ohrdruf, Waltershausen und Friedrichroda

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Foto: Landratsamt Gotha

Gotha (red/aw, 10. März). Die Fahrerlaubnisbehörde bietet zu Terminen zum Pflichtumtausch im Landratsamt regelmäßig auch Termine in teilnehmenden Stadt- und Gemeindeverwaltungen an.
Die Termine dafür können dann ebenfalls online unter www.landkreis-gotha.de/service/fahrerlaubnisbehoerde/ gebucht werden.

Wann Termine in welcher Stadt oder Gemeinde zur Verfügung stehen, erfahren Interessenten über aktuelle Veröffentlichungen auf der Homepage des Landkreises, über lokale Medien und aus den Mitteilungsmöglichkeiten der jeweiligen Städte und Gemeinden.

Seit dem 7. März sind Terminbuchungen für die Stadt Ohrdruf möglich, ab dem 21. März für die Stadt Waltershausen und ab 4. April für Friedrichroda.
Für den Vorort-Umtausch in Ohrdruf sind noch freie Termine buchbar. Führerscheininhaber, die jetzt zum Umtausch verpflichtet sind, werden gebeten, diese Möglichkeit im Ohrdrufer Rathaus zu nutzen.

Welche Voraussetzungen müssen Nutzer der Vor-Ort-Angebote erfüllen?
• ihr Wohnsitz ist in dieser Stadt/Gemeinde (einschl. Ortsteile)
• sie verfügen über einen Papierführerschein und das entsprechende Geburtsjahr (derzeit 1953 – 1958)
• sie benötigen ein biometrisches Passfoto
• sie können nur mit EC-Karte zahlen.

Sollten Sie die Voraussetzungen für einen Vor-Ort-Termin nicht erfüllen oder die Termine ausgebucht sein, können sie die Terminbuchung für die Hauptstelle nutzen oder es zu einem späteren Zeitpunkt nochmals versuchen.

Wann der Umtausch anderer Führerscheine und Jahrgänge beginnt, wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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