Gotha: Landrat Gießmann verteidigt Vorgehen der RVG im Bus-Streit mit Firma Streinbrück

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Erstmals hat Landrat Konrad Gießmann das Vorgehen der RVG im sogenannten Bus-Streit mit der Firma Steinbrück verteidigt. Dazu nutzte der CDU-Politiker seine Neujahrsrede beim Neujahrsempfang von Bundeswehr, Stadt Gotha und Landkreis Gotha, der gestern in der Friedenstein-Kaserne stattfand.

Zum Streit mit der RVG sagte Gießmann, dass derzeit eine aktulle Verunsicherung herrsche: „Diese Verunsicherung liegt in gegensätzlichen Standpunkten des Auftraggebers und eines Auftragnehmers im Busverkehr begründet.“ Gemeint war damit die Firma Steinbrück.

Derzeit betreiben die Firma Steinbrück und die RVG den Gothaer Linienverkehr – Steinbrück nach einem normalen Fahrplan, die RVG nach einem eingeschränkten Fahrplan (Lesen Sie den entsprechenden Beitrag HIER). Während Steinbrück auf einen bestehenden Leistungsvertrag mit der RVG pocht (Lesen Sie den entsprechenden Beitrag HIER), sieht die RVG keine vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit mit Steinbrück seit dem 1. Januar mehr, weil die Firma kein kostenverbindliches Angebot abgegeben habe.

Gießmann führte beim Neujahrsempfang dazu aus, dass die Anwesenden aus den vergangenen Jahren wüssten, „dass der Landkreis und seine Gesellschaften stets zum Vorteil der Allgemeinheit arbeiten. So ist es auch dieses Mal.“

Gießmann betonte zudem: Es „besteht für mich kein Grund zum Zweifel, was die Arbeit der RVG anbetrifft. Das Unternehmen war und ist unser verlässlicher Partner für die Organisation des ÖPNV.“

Indirekt nahm der Landrat auch zum offfenen Brief (Lesen Sie den Beitrag dazu HIER) des CDU-Kreisvorstandes Stellung nehmen: „Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch ein persönliches Wort. Als Landrat des Landkreises Gotha bin ich den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, nicht Parteien oder einzelnen Unternehmen. Ich trage qua Amt Verantwortung für die gesetzeskonforme Verwendung von Steuergeldern, im ÖPNV in nicht unerheblicher Höhe, und darüber hinaus für die Absicherung der Daseinsvorsorge.  Diese Verantwortung nehme ich ohne Ansehen des Parteibuches wahr.“

Der Chef des Landsratsamtes erinnerte auch daran, dass man im Jahr 2016 wichtige Weichenstellungen getroffen habe. „Sie wissen, wir haben im Kreistag intensiv um die Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs gerungen. Im beschlossenen Nahverkehrsplan und in der Gründung der Nahverkehrsgesellschaft haben wir einen zukunftsfähigen Konsens gefunden. Er wird dafür sorgen, dass auch ab 2019 ein leistungsfähiger ÖPNV unsere Region auszeichnet.“

Die Worte zum Neujahrsempfang waren die erste offizielle Stellungnahme des Landrates im schwelenden Bus-Streit. Auf Anfrage der Oscar-am-Freitag-Redaktion Ende Dezember verwies der Landrat darauf,  im Streit zwischen RVG und Steinbrück noch eine Verhandlungslösung außerhalb der Gerichtsbarkeit „grundsätzlich“ möglich sei, wenn „ein nachvollziehbares und auskömmliches Angebot der Fa. Steinbrück vorliegt“.

Wolfgang Steinbrück hatte dem Landrat in diesem Zusammenhang einen privaten Rachefeldzug vorgeworfen. Auf diese Ebene der Auseinandersetzung will sich Konrad Gießmann nicht einlassen. Deshalb lautete seine schlichte Antwort auf die Frage, ob er gegen diese Behauptung vorgehen wolle: „Nein!“

Am 13. Januar steht zu dem Thema eine weitere Verhandlung vor dem Erfurter Landgericht auf dem Programm. Wir werden berichten.

Das Landesverwaltungsamt Thüringen will bis heute Abend über die Genehmigung des eingeschränkten Fahrplanes entscheiden.

Darüber hinaus klagt die RVG beim Landgericht auf Herausgabe des Kassensystems der Firma Steinbrück. Dazu findet heute noch eine Verhandlung im Erfurter Landkgericht statt.

1 KOMMENTAR

  1. Hat sich aber verdammt lange Zeit genommen um endlich hinter dem Kreistagsbeschluß betreffend dem ÖPNV und vor die RVG zu stellen der Herr Gießmann.

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