Petitionsausschuss bietet Sprechstunde an

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Gotha Stadtschild

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages bietet am Dienstag, 9. Mai, von 14 bis 18 Uhr eine Bürgersprechstunde im Landratsamt Gotha (Raum 207, 18.-März-Str. 50) an. Interessierte Bürger werden gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 0361 377-2135.
Gemäß der Thüringer Landesverfassung hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden – entweder in eigener Sache, für Dritte oder im allgemeinen Interesse. Tätig werden kann der Petitionsausschuss allerdings nur, wenn die Eingaben Entscheidungen von Landesbehörden oder nachgeordneten Stellen betreffen, die der Aufsicht des Freistaats unterliegen. Hierzu zählen auch Städte und Gemeinden sowie Zweckverbände. Klassische Themenbereiche sind etwa Kommunalabgaben, Umweltfragen, baurechtliche Auseinandersetzungen oder soziale Angelegenheiten. Privatrechtliche Fragen, etwa Mietstreitigkeiten oder Probleme des Arbeitsverhältnisses, kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen.

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