Steinbrück im Gothaer Bus-Streit: Grüne erheben falsche Anschuldigungen!

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Überaus schnell hat die Firma Steinbrück auf den Vorwurf des Gothaer Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen reagiert, sie würde im Gothaer Bus-Streit den ÖPNV „lächerlich“ machen (Zum entsprechenden Beitrag kommen Sie hier).

In einer kurzen Stellungnahme des Unternehmens heißt es, dass hier im Anhang gezeigte Säulendiagramm würde ersichtlich zeigen, warum die Anschuldigungen der Grünen haltlos sei. Mehr sei dazu nicht zu sagen.

Laut ISUP-Studie des Freistaates Thüringen liegt nach Angaben der Firma Steinbrück der vergleichbare Stadtverkehr bei durchschnittlich 4,24 Euro netto/Fahrplankilometer im Jahr 2014. Davon gehen noch 0,15 Euro netto/Fahrplankilometer für die Verwaltung der RVG ab. Daraus ergeben sich somit 4,09 Euro netto/Fahrplankilometer für die Firma Steinbrück. Als Vergleich hat die Firma Steinbrück 3,84 Euro netto/Fahrplankilometer angeboten.

Anmerkung der Redaktion: Auf Wunsch eines der im Regionalverkehr beteiligten Busunternehmen hat der Verlag am 9. März um 14.33 uhr die von der Firma Steinbrück zur Verfügung gestellte Grafik mit den Entgelten herausgenommen und anonymisiert.

Dazu schrieb die beauftragte Rechtsanwalts-Kanzlei: „Die Mandantin hat heute Morgen erfahren, dass auf der von Ihnen betriebenen Online-Plattform unter „oscar-am-freitag.de“ am gestrigen Tag unter der Webadresse „http://www.oscar-am-freitag.de/gotha/beitraege-gotha/steinbrueck-im-gothaer-bus-streit-gruene-erheben-falsche-anschuldigungen/“ eine Stellungnahme des Herrn Wolfgang Steinbrück als Reaktion auf einen vorangegangenen Artikel des Kreisverbandes Bündnis 90 / Die Grünen veröffentlicht wurde.

Dieser Artikel enthält eine Grafik mit Link „http://www.oscar-am-freitag.de/wp-content/uploads/2017/03/Bildschirmfoto-2017-03-07-um-19.25.50.png“, deren Inhalt u.a. die jährliche Leistungsvergütung der Mandantschaft für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2015 von der RVG GmbH  beinhaltet.

Bei diesen Leistungsvergütungen handelt es sich um rein interne Geschäftsinformationen, die anscheinend Herr Steinbrück  unter Verstoß gegen § 17 UWG Ihnen gegenüber offenbart hat.

Im Zusammenhang mit dem in Bezug genommenen Artikel des Kreisverbandes besteht weder ein unmittelbares presserechtliches Informationsbedürfnis der Allgemeinheit, noch überhaupt eine inhaltliche Notwendigkeit durch die Fa. Steinbrück sämtliche Leistungsvergütungen der anderen Busunternehmen veröffentlichen zu lassen.

Wir haben Sie daher aufzufordern, die Rechtsverletzung durch Löschung der Grafik zu beseitigen bzw. den Chart auf einen alleinigen Vergleich der Zahlen Steinbrück und dessen Verständnis vom Inhalt der ISUP Studie zu beschränken.“

Dazu stellt Unser Verlag fest: Die Grafik wurde von unserem Verlag anonymisiert – gelöscht wird sie bis auf weiteres nicht.

(Gotha, 9. März 2017, 19.33 Uhr).

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