Tierpark Gotha: Ohne Test gibt’s keinen Zutritt

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red, 24. April). Ab heute (24. April) gelten die Maßnahmen des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes auch für den Tierpark Gotha. Daher muss jeder Besucher (ausgenommen Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) vor dem Betreten des Tierparks einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Das teilte die KulTourStadt Gotha GmbH (KTS) mit, die den Tierparl betreibt.

Zum Nachweis gebe es laut KTS folgende Möglichkeiten:

  • Der Besucher/die Besucherin legt die Bestätigung über das negative Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen fachlichen Testbetrieb (hierzu zählen nach aktuellem Stand Arztpraxen, Apotheken und Schnelltest-Zentren) an der Kasse vor.
  • Der Besucher/die Besucherin zeigt seinen/ihren negativen Selbsttest, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden ist, an der Kasse vor.
  • Der Besucher/die Besucherin erwirbt an einer separaten Kasse vor dem Tierpark Gotha für 7 Euro einen Selbsttest (mit aktueller CE-Kennzeichnung) und führt die Testung vor dem Betreten des Parks durch. Hierbei ist mit einer zusätzlichen Wartezeit von mindestens 15 Minuten zu rechnen.

Eine Maskenpflicht besteht im Kassenbereich, während der Aufnahme der Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung, im Toilettenbereich sowie an Wegengstellen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht oder nur schwer eingehalten werden kann. Auf dem restlichen Tierparkgelände gibt es keine generelle Maskenpflicht.

Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu haushaltsfremden Personen auf dem gesamten Tierparkgelände und im Kassenbereich.

Die aktuellen Hygienevorschriften entnehmen Sie bitte den Aushängen am Tierparkeingang.

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