Unterlassungsverfügung für Steinbrück

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Am gestrigen Mittwoch hat die Busfirma Steinbrück eine Unterlassungsverfügung aus dem Thüringer Landesverwaltungsamtes erhalten. Sie tritt ab heute in Kraft. Das wurde von der Behörde in Weimar bestätigt.

 

Dadurch ist die Firma Steinbrück nicht mehr berechtigt, dieselben Strecken wie die RVG zu bedienen. Grund ist die aufkommende Wettbewerbssituation. Mögliche Gefahren sollen durch die Verfügung eingedämmt werden.

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