Corona-Regeln werden ab Montag lockerer

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Landkreis (red/aw, 4. Februar) Der neuen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung des Freistaats folgend, ermöglicht der Landkreis Gotha mit seiner aktuellen Allgemeinverfügung Lockerungen in verschiedenen Lebensbereichen.
Beide Rechtsgrundlagen treten am Montag, dem 7. Februar, in Kraft.

Möglich sind die Erleichterungen, weil der Landkreis in der Warnstufe 2 ist.

Was ändert sich?
Konkrete Änderungen in der Übersicht:

  • Die Kontaktbeschränkungen erlauben ein privates Beisammensein von max. 40 geimpften oder genesenen Personen, andernfalls bleiben Zusammenkünfte auf max. 15 Personen (Kinder unter 12 Jahren jeweils nicht mitgerechnet) beschränkt.
  • Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden per 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich bis zu einer Auslastung von 50 % der Räumlichkeit (und max. 1.000 Personen, 10 Tage zuvor anzumelden).
  • Öffentliche Veranstaltungen an der frischen Luft werden unter 2G möglich bis zu 75 % der Kapazität des Veranstaltungsortes (und max. 2.000 Personen, 10 Tage zuvor anzumelden).
  • Private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden per 2G möglich bis max. 100 Personen und sind 10 Tage vorab anzumelden.
  • Private Veranstaltungen unter freiem Himmel werden per 2G möglich bis max. 200 Personen und sind 10 Tage vorab anzumelden.
  • Die 2G-Regel gilt beim Freizeitsport und Besuch des Fitness-Studios in geschlossenen Räumen, für Schwimmbäder, Saunen und Thermen, für Indoor-Spielplätze, Spielhallen, Tanzschulen sowie Chor- oder Orchesterproben mit Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen.
  • Die 3G-Regel (geimpft oder genesen oder getestet) findet Anwendung auf Freizeitsport und Fitness-Studios sowie Tanzschulen unter freiem Himmel, touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen, auf Freizeitgestaltung in Museen, Bibliotheken und Denkmäler im Inneren sowie auf Solarien oder Prostitutionsdienstleistungen.

Diese Allgemeinverfügung hat zunächst eine Laufzeit bis zum 2. März und ist hier zum Nachlesen zu finden.

Erforderliche Änderungen oder Außerkraftsetzungen werden ebenfalls in der Webpräsenz des Landkreises bekannt gegeben.

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