Neue Corona-Verordnung: Was ab 20. Dezember und bis 16. Januar gilt

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red, 18. Dezember). Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner hat „Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ unterzeichnet.

Mit der Neufassung wird die Verordnung an geltende Bundesbeschlüsse angepasst. Des Weiteren wird die Hotspot-Strategie, die mittels Eindämmungserlass vom 10. Dezember 2021 bereits von den Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird, in die Verordnung integriert.

Diese aktuelle Verordnung tritt am Montag, 20. Dezember, in Kraft und gilt bis einschließlich 16. Januar 2022.

 

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