Thüringen plant Verlängerungen der Corona-Regeln bis 2. April

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Erfurt (red, 17. März). Offensichtlich plant der Freistaat die Verlängerung von einigen Corona-Regeln über den 20. März hinaus.

So hat das Bildungsministerium für Kitas und Schulen Vorgaben gemacht, obwohl erst morgen im Bundestag die Neuregelung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen werden soll.

Thüringen werde die Möglichkeit nutzen, von einer Übergangsregelung Gebrauch zu machen, um weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten, teilte in dem Zusammenhang Minister Holter mit (wir berichteten).

Nun kursiert ein weiterer Entwurf für Thüringer Regelungen nach § 28a, Absatz 7 des Bundes-Infektionsschutzgesetzes, die bis 2. April dann gelten sollen und von „Oscar am Freitag“ dokumentiert werden, die aber noch verschärft oder auch gelockert werden könnten:

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