Übergangsphase für Infektionsschutz an Schulen und Kindergärten

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red, 17. März). Das Thüringer Bildungsministerium teilt mit, dass an Schulen und Kindergärten ab kommender Woche eine Übergangsphase für Infektionsschutzmaßnahmen gelten werde.

Hintergrund ist die Neuregelung des Bundesinfektionsschutzgesetzes im Bundestag, die morgen beschlossen werden soll. Thüringen werde die Möglichkeit nutzen, von einer Übergangsregelung Gebrauch zu machen, um weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Es komme ab Montag, 21. März, an den Schulen und Kindergärten aber auch zu ersten Lockerungen.

Folgende Maßnahmen sind für die Zeit vom 21. März bis 2. April 2022 vorgesehen:

  • Das zweimalige wöchentliche Testen an Schulen soll fortgesetzt werden. Damit verbundene Betretungsverbote entfallen. Schülerinnen und Schüler ohne 3-G-Nachweis sollen nach Möglichkeit von der Lerngruppe getrennt werden.
  • Maskenpflicht besteht in Schulgebäuden, in der Schülerbeförderung sowie im Unterricht ab Klassenstufe 5. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt für die Primarstufe und die Förderschule.
  • Kindergärten arbeiten nach Möglichkeit im regulären Betrieb. Die sogenannte feste Gruppe als Infektionsschutzmaßnahme läuft aus.
  • Träger von Kindertageseinrichtungen werden weiterhin verpflichtet, zweimal wöchentlich Tests anzubieten. Die Finanzierung erfolge weiterhin über das Land. Die Entscheidung, ob ein solches Angebot aufrechterhalten wird, liegt bei den Trägern.
  • Die Kontaktnachverfolgung in Schulen und Kindergärten werden entfallen.
  • Der Schutz von vulnerablen Schülerinnen und Schülern habe weiter hohe Priorität. Eltern könnten daher auf Antrag und mit medizinischem Attest ihre Kinder vom Schulbesuch in Präsenz freistellen lassen. In Verantwortung der Schule werde man dann geeignete Einzelfalllösungen finden bzw. bereits bestehende Lösungen weiterführen.

Dazu erklärt Bildungsminister Helmut Holter: „Das Bundesinfektionsschutzgesetz wird gerade mit heißer Nadel in Berlin gestrickt. Es bildet die Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen des Landes. Uns in Thüringen bleibt daher nichts anderes übrig, als von den Möglichkeiten der Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Wir werden in Thüringen weiter ein hohes Maß an Infektionsschutz in den Schulen und Kindergärten haben. Gleichzeitig setzen wir erste Lockerungen um, denn Schulen und Kindergärten sollen nicht auf Dauer anders behandelt werden als andere gesellschaftliche Bereiche.“

Die Verordnung des Bildungsministeriums zur Umsetzung der Regelungen befindet sich derzeit in der letzten Abstimmungsphase, soll morgen in Kraft treten und bis 2. April 2022 gelten.

 

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