Warnstufe 3 bringt neue Regelungen mit sich

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Landkreis (red/aw, 30. Oktober). Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat der Landkreis Gotha heute die Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems erreicht und ist damit gehalten, weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu treffen. Am Montag, 1. November, tritt daher eine neue Allgemeinverfügung in Kraft.

  • Für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. Ausstellungen, Messen, Spezial- und Flohmärkte, Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Kino-, Opern- oder Konzertaufführungen sowie Diskotheken, Tanzklubs und sonstige Tanzveranstaltungen wie Kirmes oder Faschingseröffnung) muss dann entweder die 2-G-Regel (geimpft oder genesen) oder die 3-G-Plus-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet) angewendet werden. Der Veranstalter kann wählen, welches Modell er zum Einsatz bringt. Dafür entfallen dann Abstandsregelungen und Maskengebot im Inneren. Eine vorherige Anmeldung beim Landkreis ist erforderlich (Formulare hier).
  • Nicht öffentliche Veranstaltungen im Inneren (z. B. Familienfeiern, Tagungen) unterliegen ab einer Teilnehmerzahl von 20 Personen der 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest).
  • Für Innen-Gastronomie und touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen bleibt wie bisher die 3-G-Regel gültig.
  • 3-G bleibt zudem weiterhin verbindlich für den Besuch von Schwimmbädern, Freizeit- und Erlebnisbädern, Thermen sowie Saunen, Fitnessstudios und Sporthallen, soweit es sich hierbei um geschlossene Räume handelt.
  • In Gedränge-Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt nun auch unter freiem Himmel Maskenpflicht (z. B. an Bushaltestellen, auf Wochen- und Spezialmärkten oder in Warteschlangen).
  • Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab 150 Teilnehmern erlaubnispflichtig und müssen zehn Werktage zuvor angemeldet werden.

Die Anordnungen gelten zunächst bis zum 24. November. Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung findet man hier.

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