Kabinett beschließt neue Antikorruptions- und Sponsoringrichtlinie

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Die Neufassungen der Thüringer Antikorruptionsrichtlinie und der Thüringer Sponsoringrichtlinie wurden heute (18. Dezember 2018) im Kabinett beschlossen.

Mit der Neufassung der Antikorruptionsrichtlinie sollen die Ansprechstellen für Antikorruptionsarbeit verstärkt werden. So wird neben einer zentralen Melde- und Informationsstelle ein flächendeckendes Netz von Antikorruptionsbeauftragten in den Behörden und Einrichtungen des Landes etabliert. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll zudem eine präzise Handlungsanleitung beim Auftreten eines Korruptionsverdachtes entstehen.

Zudem beinhaltet die Richtlinie einheitliche Regelungen bezüglich der Erstellung eines sogenannten Korruptionsgefährdungsatlasses. Dieser soll zukünftig Hinweise über besonders korruptionsgefährdete Tätigkeiten und zu den entsprechenden Sicherungssystemen geben. Damit kann der Behördenleiter Präventionsmaßnahmen in seinem Verantwortungsbereich gezielt umsetzen, beispielsweise durch spezielle Schulung für Mitarbeiter in korruptionsgefährdeten Positionen.

Die Sponsoringrichtlinie wurde erweitert, um den Bediensteten mehr Sicherheit im Umgang mit solchen Fällen zu geben. Die neuen Bestimmungen sollen Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen voneinander abgrenzen und die entsprechenden Verfahren präzisieren. Damit wird erstmalig auch eine klare Rechtsgrundlage für die alle zwei Jahre erfolgende Erstellung des Sponsoringberichts geschaffen.

Die neuen Antikorruptions- und Sponsoringrichtlinien finden Sie unter folgendem Link als Download zum Nachlesen: www.thueringen.de/th3/tmik/aktuell/presse/108272

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