Polizei appelliert an Bevölkerung

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Foto: msb Kommunikation

Gotha (red/ots). Aufgrund gehäufter Fälle von Fahren unter Drogen oder Alkohol richtet die Polizei folgenden dringenden Appell an die Bevölkerung:

Alkohol, Medikamente und Drogen wirken sich bekanntermaßen auf die Fahrtüchtigkeit aus. Bereits geringe Mengen Alkohol (ab ca. 0,2 Promille) können z. B. das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen beeinflussen. Das Sehfeld wird eingeschränkt („Tunnelblick“),
Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die Reaktionsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt. Mit zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich „Ausfallerscheinungen“ im Straßenverkehr enorm.

Der individuelle Promillegehalt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Menge des konsumierten Alkohols spielt die körperliche Konstitution (Geschlecht, Körpergewicht) eine ausschlaggebende Rolle.

Medikamente und Drogen können die Fahrtüchtigkeit ebenso wie Alkohol beeinflussen. Selbst bei niedrigen Dosierungen sind bereits „Ausfallerscheinungen“ möglich.

Besonders gefährlich kann die Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen sein! Eine fachliche Beratung über Dosierung und Auswirkungen von Medikamenten ist deshalb für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr unerlässlich.

Vielen ist nicht bewusst, dass der Alkohol die „Verkehrstauglichkeit“ sehr lange beeinflusst.

Die Abbauzeit von Alkohol im Körper wird von vielen Faktoren (z. B. getrunkene Alkoholmenge, Trinkdauer, aufgenommene Nahrung, körperlicher Zustand) bestimmt. Unter günstigen Voraussetzungen werden pro Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut abgebaut.

Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z. B. Schlangenlinien fährt.
Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.

Für Radfahrer liegt die Grenze, ab der absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, bei 1,6 Promille. Auch Radfahrer müssen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen.

Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit), macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Die Mindestwartezeit bis zurNeuerteilung der Fahrerlaubnis dauert 6 Monate. Es kann auch bei
Radfahrern eine MPU angeordnet werden.

Die Promillegrenzen gelten als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können härtere Strafen die Folge sein.

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen amStraßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oderGeldstrafe).

Egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad: Wenn Sie noch fahren wollen oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen!

Denken Sie an eine mögliche Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen!
Mehr unter: www.polizei-beratung.de

 

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