Bildungsministerium: Beschluss des Familiengerichts Weimar ohne Auswirkungen

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Weimar/Erfurt/Gotha (red, 12. April). Das Amtsgericht Weimar hat am 8. April einen Beschluss zu Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen gefasst, der seit vorigem Freitag vor allem in sozialen Medien für Diskussionen sorgte.

Das Urteil untersagte es den Schulleitungen und Lehrern eines achtjährigen Grund- und eines 14 Jahre alten Regelschülers, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, Mindestabstände und Corona-Schnelltests anzuordnen. Zudem wurde den Schulen „geboten“, für die beiden Kinder und „alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten“.

Das Thüringer Bildungsministerium teilte dazu nun mit: „Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor.“ Nach erster Bewertung handele es sich um eine gerichtliche Entscheidung, die „allein für die am Verfahren Beteiligten“ gelte. Daher habe sie keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für Schulen in Thüringen vom Ministerium angeordnet worden sind. „Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen.“

Das Ministerium habe zudem „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“, denn die Zuständigkeit des Familiengerichts – um das es in dem Falle gehe – beschränke sich auf Fragen des Sorgerechts. „Eine Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten.“

Das Bildungsministerium strenge nun schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses an.

 

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