Gibt es wieder: Corona-Hilfen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Erfurt/Gotha (red, 26. Juli). Mit Neufassung der Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung von Nothilfen für überregional tätige gemeinnützige Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe können ab sofort wieder Anträge auf Corona-Hilfen gestellt werden.

Antragsberechtigt sind die in Thüringen anerkannten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die überregionale Einrichtungen der Jugendbildung, der Jugenderholung, Kinder- und Jugendfreizeitstätten und Jugendherbergen in Thüringen betreiben.

Finanziert werden nachgewiesene Liquiditätsengpässe zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2021. Hierfür stehen im Sondervermögen derzeit 3.182.600 Euro zur Verfügung. Letzter Tag zur Antragsstellung ist der 30. Oktober 2021. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden.

Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GfAW) nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ (Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz) vom 13. Juli 2021.

Die Website zum Antrag

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