Haushaltsbefragungen starten Mitte Mai

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Foto: Landratsamt Gotha

Landkreis (red, 2. Mai). Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage! Ganz in diesem Sinne startet am Stichtag 15. Mai die diesjährige Volkszählung.

In den folgenden Wochen nehmen 130 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte ihre Arbeit auf und befragen im Landkreis Gotha rund 19.000 Menschen in ca. 4.800 Haushalten. Es geht beim Zensus 2022 darum, festzustellen, wie viele Bürgerinnen und Bürger tatsächlich im Gothaer Land leben. Einige von ihnen werden neben diesen soziodemografischen Daten auch zusätzlich zu ihrer Bildungs-, Arbeits- und Wohnsituation befragt. Diese Daten bilden die Basis für wichtige zukünftige politische und soziale Entscheidungen.

Im Vorfeld der Befragung kündigen sich die Erhebungsbeauftragten rechtzeitig bei den ausgewählten Haushalten schriftlich an. Dazu wirft der Interviewer eine Ankündigungskarte in den Briefkasten, die neben dem Termin für die Befragung auch die rechtliche Unterrichtung und weitere Informationen beinhaltet.
Laut bundesdeutschem Zensus-Gesetz besteht für die ausgewählten Personen Auskunftspflicht. Zum angekündigten Zeitpunkt klingelt der Erhebungsbeauftragte an der Tür des auskunftspflichtigen Haushalts. Mit einem entsprechenden Ausweis, welcher u. a. über den Namen des Erhebungsbeauftragten sowie die örtliche Erhebungsstelle Auskunft gibt und durch die Erhebungsstellenleitung unterzeichnet ist, stellt sich der Interviewer zunächst vor.
Danach werden zur sogenannten Existenzfeststellung einige wenige Merkmale für alle in der Wohnung wohnenden Personen aufgenommen. Dies dauert nur wenige Minuten.
Jene Haushalte, die darüber hinaus für die weiterführenden Fragen, auch „Ziel-2-Befragung“ genannt, über eine Zufallsstichprobe ausgesucht wurden, erhalten im Anschluss einen Brief, in dem die Zugangsdaten für das Onlineportal des Zensus zu finden sind. So können die ausgewählten Personen die übrigen Fragen bequem online beantworten. Dadurch begrenzt sich nicht nur der zeitliche, sondern vielmehr auch der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten. Obendrein schont es auch die Umwelt. Die Haushaltsbefragungen erfolgen direkt und unkompliziert an der Haus- bzw. Wohnungstür.

Bei der Datenerhebung steht vor allem der Datenschutz an erster Stelle. Hierfür wurden die Erhebungsbeauftragten speziell geschult und zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet. Auch die Erhebungsstelle in der Eisenacher Straße weist alle datenschutzrechtlichen Anforderungen auf, um die erhobenen Daten sicher zu lagern.

Der Landkreis Gotha bietet überdies bei allen Fragen rund um den Zensus ein Bürgertelefon an, unter welchem die Teilnehmer des Zensus auftretende Fragen stellen können. Dieses ist unter der Telefonnummer 03621 214 597 zu erreichen. Das persönliche Gespräch ist gegenwärtig nur mit vorheriger Terminabsprache möglich. Weitere Informationen, Antworten auf wichtige Fragen und weiterführende Kontaktmöglichkeiten findet man ebenfalls online unter www.landkreis-gotha.de/aktuelles/zensus-2022.

Hintergrund:
Der Zensus ist eine statistische Datenerhebung, die in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union stattfindet. Mit dieser wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Ergebnisse bilden die Basis für zukünftige politische und soziale Entscheidungen und Wahlkreise werden anhand ihrer Bevölkerungszahlen gerecht aufgeteilt. Auch die Bemessung von Fördermitteln und Zuweisungen für Bund, Länder und Gemeinden stützt sich auf die vom Zensus ermittelten Daten.

In Deutschland handelt es sich beim Zensus 2022 um eine registergestützte Bevölkerungszählung. Dies bedeutet, dass zunächst auf Daten bestehender Register, wie die der Kataster- und Einwohnermeldeämter, zurückgegriffen wird. Jedoch gibt es deutschlandweit kein einheitliches und ganzheitliches Erfassungssystem, weswegen diese Daten nicht die tatsächliche Bevölkerungszahl widerspiegeln. Deshalb werden diese Daten durch Haushaltsbefragungen ergänzt. Hierzu wird eine Stichprobe gezogen, die Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit der Bevölkerung zulässt. Im Landkreis Gotha betrifft dies etwa 15 % der Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Daten werden mit der Gebäude- und Wohnungszählung, die zentral und direkt durch das Thüringer Landesamt für Statistik erhoben wird, kombiniert. In den sogenannten Sonderbereichen (Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte) erfolgt eine komplette Erhebung.
Zensus-Stichtag ist der 15. Mai 2022.
Laut Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022) des Bundes besteht eine Auskunftspflicht für die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger.

 

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