Wegen Geflügelpest Stallpflicht angeordnet

0
924
Wegen der Geflügelpest gilt nun auch im landkreis Gotha die Stallpflicht. Foto: Victor Burnside/Pexels

Gotha (red/aw, 11. Januar). Im Landkreis Nordhausen ist in einem Bestand von Hausgeflügel der Erreger der Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen worden. Damit ist von einer anhaltend hohen Seuchengefährdung für alle Gefügelbestände auszugehen.

Deshalb wird in einer Allgemeinverfügung des Landrates, die im Amtsblatt des Landkreises vom 14. Januar 2021 veröffentlicht wird, eine flächendeckende Aufstallpflicht für den gesamten Landkreis Gotha angeordnet. Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, halten. Jeglicher Kontakt mit Wildvögeln muss unterbunden werden.

Zudem werden alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, diese Meldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich nachzuholen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 15. Januar 2021 in Kraft und kann hier eingesehen werden.

Darüber hinaus hat das Land Thüringen in einer Allgemeinverfügung vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen in einer Notfallbekanntmachung festgelegt. Diese gilt seit 8. Januar 2020.

Stichwort Geflügelpest
Die Geflügelpest oder Vogelgrippe wird durch unterschiedliche Subtypen eines Virus ausgelöst und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel und zu großen wirtschaftlichen Verlusten.

Fliesenstudio Arnold

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT