Gothaer Bus-Streit: Freie Wähler fordern vom Gothaer Oberbürgermeister Informationen ein

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In einer Pressemitteilung hat sich die Freie Wählergemeinschaft Gotha (FWG) im Gothaer Bus-Streit zu Wort gemeldet. In einer von der Fraktionschefin Bärbel Schreyer unterschriebenen Pressemitteilung heißt es: „Verschiedenen Medienberichten der letzten Wochen war zu entnehmen, dass das in Gotha ansässige Unternehmen „Wolfgang Steinbrück Omnibusbetrieb und Reisebüro e.K.“ vor Gericht an Eides statt erklärte, über ‚kein relevantes Betriebs- oder Privatvermögen‘ mehr zu verfügen.“

Die FWG verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass „mit Beschluss des ThürOVG vom 30.03.2017 (3ZKO 187/17)… die Rechtmäßigkeit eines Rückzahlungsbescheides des Freistaates Thüringen gegenüber der oben genannten Firma in Höhe von 400.000,00 Euro bestätigt“ wurde. Nach Info der FWG sei diese Entscheidung des OVG „unanfechtbar und das Urteil ist rechtskräftig. Das Gothaer Busunternehmen ist zur Rückzahlung der Fördermittel verpflichtet.“

Nach Lesart der Freien Wähler sei „davon auszugehen, dass eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens unmittelbar bevorsteht.“

Weiter heißt es in der Pressemitteilung der FWG: „In der öffentlichen Kreistagssitzung vom 10.05.2017 berichtete der Landrat, dass Forderungen der Stadtwerke Gotha GmbH gegenüber Wolfgang Steinbrück Omnibusbetrieb und Reisebüro e.K. in den Jahren 2012 und 2013 durch die RVG direkt beglichen wurden, in Höhe von insgesamt mehr als einer Million €.“

Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Busunternehmen Steinbrück und der Stadtwerke Gotha GmbH bestehen seitdem fort. Vor dem Hintergrund einer drohenden Insolvenz des Busunternehmens stellt die FWG-Fraktion im Gothaer Stadtrat in der Stadtratssitzung am 7. Juni 2017 folgende Anfragen an den Gothaer Oberbürgermeister Knut Kreuch:

  1. Welche offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die Stadtwerke Gotha GmbH gegenüber Wolfgang Steinbrück Omnibusbetrieb und Reisebüro e.K. aktuell?
  2. Gibt es offene Forderungen, bei denen Zahlungsverzug herrscht?
  3. Wurden Forderungen gestundet oder ausgesetzt? Wenn ja, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe?
  4. Wurden Maßnahmen getroffen um die Vermögensinteressen der Stadtwerke Gotha GmbH und damit der Stadt Gotha zu schützen?

H&H Makler

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