NABU: „Populismus beim Thema Wolf vermeiden“

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Der Wolf darf nicht ins Jagdrecht. Foto: Jürgen Borris

Jena (red/NABU, 15. Februar). In Thüringen gibt es aktuell etwas mehr als eine Hand voll standorttreuer Wölfe, teilte der NABU Thüringen mit. Dank effektiver Herdenschutzmaßnahmen, die vom Freistaat gefördert werden, seien Wolfsrisse 2021 auf Null zurückgegangen. Dennoch werde in jagdlich motivierten politischen Kreisen immer wieder Stimmung gegen den Wolf geschürt. Forderungen verschiedener Parteien und Interessensgruppen nach einer Bejagung von Wölfen erteile der NABU Thüringen eine klare Absage. Mit unsachlichen und teils populistischen Forderungen sei weder den Weidetierhaltern wirtschaftlich geholfen, noch den strengen rechtlichen Schutzvorgaben für den Wolf in der Europäischen Union und in Deutschland Rechnung getragen.

Wölfe in Thüringen bedroht
„Wir sehen, dass der Wolf in Thüringen nur sehr schwer vorankommt. Im Januar dieses Jahres wurden gleich zwei Wölfe auf unseren Straßen überfahren. Letztes Jahr kam ein abwandernder Wolf aus Thüringen in Sachsen im Straßenverkehr ums Leben. Zudem wurden in den letzten Jahren in Deutschland immer wieder Wölfe illegal abgeschossen. Die populistischen Forderungen nach einer Bejagung des Wolfes tragen sicherlich nicht dazu bei, illegale Abschüsse zu verhindern. Auch bei den drei noch im Ohrdrufer Rudel verbliebenen Wölfen ist unklar, wie sich die Situation weiterentwickeln wird“, sagt Silvester Tamás, Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim NABU Thüringen. „Wir haben noch einen langen Weg und viel Arbeit vor uns, bevor wir von einer stabilen Population in Thüringen reden können.”

Schutzstatus ist wichtig
Eine Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdrecht sei aus Sicht des NABU Thüringen nicht nur sinnfrei, sondern würde auch Probleme bei der Klärung von behördlichen Zuständigkeiten verursachen, da der Wolf schon dem Naturschutzrecht unterliegt.

Zudem sei der Umgang mit einzelnen “auffälligen” Wölfen durch die Managementpläne der Länder bereits geregelt, brauche es dafür nicht das Jagdrecht. Der NABU bekenne sich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. Aber noch immer seien viel zu viele Arten im Katalog der jagdbaren Arten enthalten, die dort schon lange nichts mehr zu suchen haben. Dazu gehörten unter anderem auch Luchs und Wildkatze.

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